Gesundheitsvorsorge oder Verschleppungstaktik? Die geimpften Bewohner eines Seniorenzentrums müssen weiter auf das gemeinsame Essen warten - trotz eines positiven VGH-Votums. Patientenschützer sind empört.

Steinen/Mannheim - Das Hin und Her um das gemeinsame Essen für geimpfte Bewohner eines Seniorenzentrums in Südbaden geht weiter. Das Landratsamt Lörrach hat den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim um Aufschub hinsichtlich eines Vergleichsvorschlags gebeten. Eigentlich sollten beide Parteien bis Montag entscheiden. Nun hat die Behörde nach einer Mitteilung vom Freitag eine Fristverlängerung bis zum 21. April beantragt. Sie begründete dies mit neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für vollständig geimpfte Personen. Diese müssten auf Landes- und Bundesebene noch ausgewertet werden. Eine Entscheidung des VGH zum Antrag steht noch aus. Patientenschützer sind empört.

 

„Verschleppungstaktik auf Kosten alter Menschen“

Der Anwalt des Seniorenzentrums in Steinen (Landkreis Lörrach) sprach von einer abermals „bizarren Wendung“ des Falls. „Das Land schiebt den dringend gebotenen Grundrechtsschutz für die geimpften Bewohnenden der Senioreneinrichtung, den inzwischen auch der VGH Baden-Württemberg mit seinem Vergleichsvorschlag eingeräumt hat, abermals auf die lange Bank“, kritisierte Patrick Heinemann. Es sei kaum mehr nachvollziehbar, wie Verwaltungsgerichtsbarkeit und Regierung mit den Grundrechten geimpfter Senioren umgingen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: „Niemand hat mehr Verständnis für diese Verschleppungstaktik auf Kosten alter Menschen.“ Nach 13 Monaten Lockdown seien alle 900 000 Pflegeheimbewohner in Deutschland in einer entsetzlichen Situation. Das „winkeladvokatische Vorgehen“ des Landes treffe nicht nur die Bewohner des Heims in Steinen. Dadurch liege auch die vom Heim-Anwalt angestrengte Verfassungsbeschwerde auf Eis, auf die viele Senioren bundesweit ihre Hoffnung setzten, so Brysch. Das Land blockiere alles auf Kosten der Pflegebedürftigen in Deutschland.

Geimpfte kaum noch ansteckend

Der VGH hatte am Dienstag in einem Vergleichsvorschlag den Betrieb der Cafeteria für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter erlaubt. Er hatte das mit einer Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts begründet, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend seien.

Der Streit um die Kantinen-Öffnung hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hatte auch der VGH in Mannheim die Öffnung Mitte März zunächst abgelehnt. Dagegen hatte der Anwalt des Seniorenzentrums, Patrick Heinemann, eine Anhörungsrüge erhoben und zugleich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Prävention und Infektionsschutz seien wichtig, hätten aber ihre Grenzen. Die Senioren litten nun schon seit einem Jahr massiv unter der Isolation durch die Corona-Maßnahmen. Heinemann vertritt das Heim sowie einen 79 Jahre alten Bewohner.

Risiko stark reduziert

Der VGH hatte in seinem Vergleichsvorschlag mit einer neuen Einschätzung des Robert Koch-Instituts argumentiert. Demnach sei das Risiko einer Virusausscheidung nach vollständiger Impfung stark reduziert, so dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielten. Daher dürften nach vorläufiger Einschätzung überwiegende Gründe dafür sprechen, dass aufgrund der geänderten Erkenntnislage ein Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung nun zu bejahen sei, hieß es.