Die Landesmedienanstalten wollen mal wieder Kinder und Jugendliche besser vor schädlichen Einflüssen bewahren. Bereits die Betriebssyteme von Rechnern, Smartphones und Konsolen der Geräte sollen bestimmte Inhalte abblocken. Die Idee stößt nicht nur auf Gegenliebe.

Berlin - Eine Alterskennzeichnung im Internet für Filme und Spiele halten die Landesmedienanstalten als Jugendschutz für nicht ausreichend. So eine Kennzeichnungsregelung ist im Entwurf des novellierten Jugendschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aufgeführt. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, mahnt: „Da bin ich mir nicht sicher, ob der Ansatz der Alterskennzeichnung im Netz noch so gut trägt wie bei Trägermedien wie der CD oder DVD. Hier sind Mechanismen gefragt, die in Richtung Technik gehen.“ Die Medienanstalten beaufsichtigen den privaten Rundfunk und Medieninhalte im Internet.

 

Spielekonsolen als Vorbild

Kreißig nannte als gelungene Beispiele sogenannte geschlossene Systemen wie Spielekonsolen, bei denen Eltern Voreinstellungen vornehmen können, um den Medienkonsum ihrer Kinder zu regulieren. Er sprach sich für eine Ausweitung entsprechender Vorgaben aus. Im bereits bestehenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag werden bislang speziell Anbieter in die Pflicht genommen, mit technischen oder anderen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass Kinder keinen Zugang zu bestimmten Medieninhalten haben.

„Man könnte auch daran denken, dass Zugänge zum Netz wie Betriebssysteme so etwas vorhalten müssen. Das wäre in Kombination mit den bewährten Altersangaben deutlich wirksamer“, betonte Kreißig. Google und Apple als Entwickler der beiden meistverbreiteten Smartphone-Betriebssysteme geben auf freiwilliger Basis Eltern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einzuschränken. Sie können zum Beispiel die Verwendung einiger Apps sowie den Aufruf nicht jugendfreier Inhalte verhindern sowie die erlaubte Bildschirmzeit festlegen.

Gegen pauschale Forderungen

Dem Digitalverband Bitkom zufolge lässt der Vorstoß der Medienanstalten Fragen offen. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte: „Unklar ist, welche Mittel hier gemeint sind: etwa Filter oder eine gezielte Steuerung von Apps? Welche Standards müssen sie technisch und praktisch erfüllen? Das alles müsste im Vorfeld durchdacht und gleichermaßen rechtssicher wie praxisnah festgelegt werden.“ Eine pauschale Forderung nach einem Jugendschutz-Filter in Betriebssystemen sorge für Unschärfe.

Rohleder verwies darauf, dass die meisten Hersteller von Betriebssystemen bereits auf freiwilliger Basis die Möglichkeit etwa einer Kindersicherung bieten. „Das Problem ist hier nicht die Technik, das Problem ist ihre unzureichende Nutzung: Nur 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren, die ein Smartphone nutzen, geben an, dass ihre Eltern die Jugendschutzeinstellungen an dem Gerät aktiviert haben“, fügte er hinzu.