Die Höhe der Rente hängt maßgeblich von der Dauer der vorherigen Einzahlungen ab. Hier gibt es eine positive Entwicklung, die mit der Erwerbstätigkeit von Frauen zu tun hat. Und: Was die Rente mit 63 angeht, haben die Deutschen eine deutliche Meinung.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Neurentner können in Deutschland auf immer mehr Jahre zurückblicken, in denen sie in die Rentenkasse eingezahlt haben. „Kamen Versicherte bei Beginn ihrer Altersrente im Jahr 2003 noch auf durchschnittlich 33,0 Versicherungsjahre, waren es 2023 bereits 39,3 Jahre“, erklärt der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Jens Dirk Wohlfeil.

 

Zahl der Versicherungsjahre nimmt zu

Besonders deutlich ist der Anstieg demnach bei den Frauen. Hier nahm die Zahl der durchschnittlichen Versicherungsjahre zwischen 2003 und 2023 von 26,6 auf 37,3 Jahre zu. In den alten Bundesländern stieg sie von 23,2 auf 35,9 Jahre, in den neuen Ländern von 41,1 auf 42,9 Jahre. Bei den Männern gab es einen bundesweiten Anstieg von 40,5 Jahren im Jahr 2003 auf 41,4 Jahre im Jahr 2023.

Wohlfeil führt die Zunahme der Versicherungsjahre hauptsächlich auf eine erhöhte Erwerbsbeteiligung von westdeutschen Frauen zurück. Ein weiterer Grund für die Zunahme der Versicherungsjahre: die Begrenzungen von Möglichkeiten des vorzeitigen Rentenbezugs, die es in den vergangenen 20 Jahren gegeben habe.

Mütterrente führt zu höheren Beitragseinnahmen

Auch wirke sich bei Rentnerinnen die erhöhte Anrechnung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente aus, so Wohlfeil. Denn zu den Versicherungsjahren zählen neben Zeiten der Erwerbstätigkeit zum Beispiel auch Zeiten der Kindererziehung, des Sozialleistungsbezugs und der Pflege. „Eine steigende Erwerbsbeteiligung und längere Versicherungszeiten führen auch zu höheren Beitragseinnahmen der Rentenversicherung und tragen damit zu deren finanzieller Stabilität bei.“

Große Mehrheit will abschlagsfreie Rente behalten

Soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abgeschafft werden? Die meisten Menschen in Deutschland haben hierzu eine klare Meinung:

  • Fast acht von zehn Menschen in Deutschland wollen, dass Erwerbstätige weiter nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Das ist das Ergebnis einer vom Sozialverband VdK beauftragten Umfrage.
  • Gefragt worden war: „Sollen Erwerbstätige, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, Ihrer Meinung nach weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Renten gehen können?“
  • 78 Prozent der Befragten beantworteten die Frage mit „Ja, auf jeden Fall“. Rund 8 Prozent antworteten mit „Eher ja“. Rund gut 9 Prozent der Befragten lehnten die abschlagsfreie Rente eher oder komplett ab.

Wann gehen die Bundesbürger in Rente?

In Deutschland gehen die Menschen im Schnitt im Alter von 64,4 Jahren in Rente. Das durchschnittliche Alter stieg nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Berlin im vergangenen Jahr auf diesen Wert. 2021 waren es noch 64,1 Jahre. Grund für den Anstieg sei vor allem eine Anhebung der Altersgrenze bei der ursprünglichen „Rente mit 63“. Die Grenze hat 2022 bei 64 Jahren gelegen.

Sie wird schrittweise auf 65 angehoben, ähnlich wie die Regelaltersgrenze, die schrittweise auf 67 steigt. Langfristig ist das tatsächliche Renteneintrittsalter nach Angaben der Rentenversicherung deutlich gestiegen. Es lag demnach im Jahr 2000 noch bei 62,3 Jahren.

Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber ein genau festgelegtes Renteneintrittsalter. Foto: dpa/Jan Woitas

Was ist die „Rente mit 63“?

Die Rente für besonders langjährig Versicherte war 2012 eingeführt worden. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Mit jedem weiteren Geburtsjahr steigt die Altersgrenze um zwei Monate. Deutschlands Arbeitgeber fordern die Abschaffung der abschlagsfreien Rente.

Ab welchem Alter können Erwerbstätige in Rente gehen?

  • Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischenliegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung.
  • Die Altersgrenze stieg zwischen 2012 und 2019 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
  • Das bedeutet: Ab dem Geburtsjahrgang 1947 erhöht sich die Altersgrenze zunächst pro Jahr um einen Monat, ab 2024 pro Jahr um zwei Monate. Wer 1958 geboren ist, erreicht die Altersgrenze also mit genau 66 Jahren. Für alle Jahrgänge ab 1964 beträgt sie 67 Jahre.

Welche Renten-Optionen gibt es?

  • Versicherte können Ihre Altersrente beantragen, bevor oder nachdem man das Renteneintrittsalter erreicht hat.
  • Außerdem ist es möglich, die Rente als Voll- oder Teilrente zu beziehen. Abschläge kann man durch zusätzliche Beiträge ausgleichen.

Gibt es Abschläge, wenn man früher in Rente geht?

Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung gibt es für die verschiedenen Altersrenten vom Gesetzgeber ein genau festgelegtes Renteneintrittsalter.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind in der Regel die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand sowie die individuelle private und berufliche Situation.

Welche Renten sind vom Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgenommen?

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für diese Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.