Was im Bundestag passiert, ist manchmal kaum anders als in einem Klassenzimmer. So zum Beispiel: Eine Klasse wählt einen Sprecher – und bereut es bald. Denn der stört ständig den Unterricht, beschimpft die anderen Schüler und äußert sich schließlich so dermaßen daneben, dass man das Gesagte nicht einmal wiederholen will. Die Klasse wählt ihn deshalb ab. Als er beim nächsten Mal wieder kandidiert, bekommt er nicht mehr genug Stimmen.
In den meisten Klassenzimmern würde die Geschichte hier enden. Im deutschen Bundestag geht sie aber weiter: Plötzlich heißt es, es sei doch fies, den vorherigen Sprecher nicht mehr ins Amt gewählt zu haben. Und: Jetzt könnte der sich noch als Opfer aufspielen.
Ausschussvorsitze für die AfD?
Gerade gibt es mal wieder eine ähnliche Debatte. Es geht unter anderem um die Frage, ob man der AfD wieder Ausschussvorsitze anvertrauen sollte. Angestoßen wurde die Diskussion von Unionsfraktionsvize Jens Spahn. Er hatte in der „Bild“-Zeitung gesagt, dass es richtig sei, mit der AfD in Ausschüssen so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien auch.
Doch gerade bei der Frage, ob die AfD-Abgeordneten Ausschüsse leiten sollten, scheinen einige Politiker ein kurzes Gedächtnis zu haben. Bis 2019 war es üblich, dass man der AfD-Fraktion entsprechende Ämter anvertraute. Das änderte sich, nachdem sich der AfD-Vize und damalige Rechtsausschussvorsitzende Stephan Brandner so offen antisemitisch äußerte, dass er wieder abgesetzt wurde.
Seitdem hat sich die AfD weiter radikalisiert. Inzwischen wird sie vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Und sie tut nichts, um das zu ändern. Im Gegenteil: In ihren Reihen sitzen seit der Wahl noch mehr bekannte Rechtsextreme als zuvor. Solange die AfD sich nicht wie eine normale Oppositionspartei benimmt, gibt es auch keinen Grund, sie wie eine zu behandeln.