Die Stuttgarter Polizei ermittelt bei einigen mutmaßlichen Tätern der Krawallnacht vom Juni, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. In der Statistik spielt dieser Aspekt aber gar keine Rolle.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Neben dem Begriff „Stammbaumforschung“ wird derzeit die Praxis der Stuttgarter Polizei diskutiert, mittels Anfragen beim Standesamt zur Nationalität der Eltern einen möglichen Migrationshintergrund der Tatverdächtigen aus der Stuttgarter Krawallnacht vom 20. auf den 21. Juni auszuleuchten. Der Kriminalpolizei gehe es um eine „umfassende Feststellung der Lebens- und Familienverhältnisse der bereits bekannten Tatverdächtigen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stuttgarter Polizei vom Sonntag. Mit Blick auf die Präventionsarbeit bedürfe es „maßgeschneiderter Konzepte, welche die persönlichen Lebensumstände, wie auch einen potenziellen Migrationshintergrund, miteinbeziehen“, heißt es in der Mitteilung weiter.

 

Das klingt soweit nachvollziehbar – und würde dann aber nicht nur für die Stuttgarter Krawallnacht gelten, sondern für eine Vielzahl von Delikten und Bevölkerungsgruppen. Damit läge es nahe, den Migrationshintergrund von Opfern, Tätern, Verurteilten oder Inhaftierten auch statistisch zu erfassen. Eine Anfrage beim Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Justiz ergibt allerdings: eine solche Statistik existiert nicht.

Nur die Nationalität zählt

„Die amtlich vorliegenden Statistiken der Strafverfolgung, der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte erheben dieses Merkmal deshalb nicht und mir ist auch nicht bekannt, dass dieses Merkmal an anderer Stelle erhoben wird“, schreibt eine Sprecherin des Bundesamts für Justiz. „Mir ist ferner keine Statistik bekannt, die nicht öffentlich einsehbar wäre.“

Stattdessen wird in sämtlichen Statistiken lediglich zwischen deutschen und nicht-deutschen Tätern unterschieden. Das bestätigt auch eine Sprecherin des Bundeskriminalamts, das unter anderem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) herausgibt. Darin heißt es: „Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit, dabei wird ein eventueller Migrationshintergrund nicht berücksichtigt.“

Grünen-Sprecherin warnt vor „sprachlicher Aufrüstung“

Zu Migration und Kriminalität gibt es zahlreiche Studien, die nicht zuletzt auf den unter Migranten erhöhten Anteil junger Männer sowie die oftmals problematischen Lebensumstände verweisen. Dennoch ist der Anteil etwa von Tatverdächtigen mit deutschem Pass und Migrationshintergrund – also mit einem ausländischen Elternteil oder einer ursprünglich anderen Staatsbürgerschaft – unklar. Somit fehlt einer Diskussion über Kriminalität in dieser Bevölkerungsgruppe sowie mögliche Präventionsmaßnahmen eine amtliche Datengrundlage. Behelfsweise liefern Umfragen wie der vom Bundeskriminalamt auch unter Menschen mit türkischem und russischem Migrationshintergrund durchgeführte Viktimisierungssurvey Erkenntnisse, in diesem Fall zu den Opfern.

Im Zuge der Flüchtlingsströme seit 2015 hat die Frage nach dem Migrationshintergrund bei Kriminalität auch politisch wieder an Schärfe gewonnen. Dies bildete sich auch in der Gemeinderatsdebatte zur Krawallnacht ab. Die CDU-Fraktion sieht im möglichen Migrationshintergrund etlicher Tatverdächtiger eine wichtige Ursache für die Randale. Vertreter anderer Fraktionen kritisierten diesen Ansatz, die Grünen-Fraktionssprecherin Gabriele Nuber-Schöllhammer warnte vor einer „sprachlichen Aufrüstung“.