Debatte um Strafmündigkeit Ab wann sollen Kinder vor Gericht?

Blumen an dem Ort, an dem die tote Luise gefunden wurde. Foto: dpa/Roberto Pfeil

Der Tod der 12-jährigen Luise befeuert die Debatte über Altersgrenzen im Strafrecht. Das darf man diskutieren, aber nicht jetzt, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Es gibt einen Grundsatz im deutschen Strafrecht, der ebenso alt wie richtig ist: Jeder Straftäter, ganz egal in welchem Alter, kann nur dann für sein Handeln belangt werden, wenn er auch die Fähigkeit hatte, seine Schuld zu erkennen. Gerichte prüfen das. Bei Kindern unter 14 Jahren wird die Frage gar nicht erst gestellt, sie sind schuldunfähig. Immer dann, wenn Kinder unter diesem Alter gravierende Taten begehen, hebt die Diskussion darüber an, die Grenze der Strafmündigkeit zu senken. Und in der Tat: Man kann, man sollte darüber diskutieren. Aber zum einen ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt dafür, und zum anderen gibt es Wichtigeres als Strafrecht, um Vorkommnisse dieser Art schon im Keim zu ersticken.

 

Wann die strafrechtliche Verantwortung beginnen kann, ist umstritten – in der Wissenschaft und in der Politik. Es wird daher auch in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt. In England liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren, in Dänemark bei 15, in Portugal ist sie noch ein Jahr höher. Die Vereinten Nationen empfehlen, dass das Mindestalter für die Strafmündigkeit nicht unter dem 12. Lebensjahr liegen soll. Das Schuldprinzip des deutschen Strafrechtes ist durch das Grundgesetz geschützt. Die aktuelle Altersgrenze ist das nicht. Über sie zu diskutieren ist nicht sofort ein Vergehen am Rechtsstaat. Veränderungen gibt es schließlich auch in anderen Bereichen. Einst hat man erst den 21-Jährigen, dann 18-Jährigen zugetraut, über Wohl und Wehe des Landes bei Wahlen zu entscheiden. Bald sollen 16-Jährige dafür reif genug sein. Vielleicht hat sich ja auch die Grenze der Einsichtsfähigkeit verschoben.

Die Frage nach dem Ziel ist entscheidend

Allerdings: Solche Diskussionen brauchen Ruhe und Sachlichkeit. Eine aufgeheizte Stimmung, wie jetzt nach den Messerstichen im Siegerland, an denen die 12-jährige Luise gestorben ist, trägt nicht dazu bei, dass am Ende sinnvolle Ergebnisse gefunden werden. Denn bevor hektisch an Altersgrenzen geschraubt wird, stellt sich die Frage, was mit dem Strafrecht erreicht werden soll – und ob es bessere Mittel gibt. Vor allem im Jugendstrafrecht gilt das Gebot, die Delinquenten, die ja noch ein ganzes Leben vor sich haben, auf den Pfad der Besserung zu führen. Das Gefängnis hilft dabei so gut wie nie, eine Vielzahl an sehr individuell dosierbaren Maßnahmen schon eher.

Medienbilder verzerren die Wirklichkeit

Und noch etwas ist wichtig bei der Diskussion: Im Verhältnis sind kriminelle Kinder in den Medien präsenter als im echten Leben. In Deutschland leben rund elf Millionen Kinder unter 14 Jahren, weniger als 70 000 von ihnen tauchen in der Kriminalstatistik auf, der weit überwiegende Teil wegen Ladendiebstahl. Probleme bereitet eine sehr kleine Zahl von Intensivtätern. Sich um die adäquat zu kümmern ist unabdingbar.

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