Der Tod der 12-jährigen Luise befeuert die Debatte über Altersgrenzen im Strafrecht. Das darf man diskutieren, aber nicht jetzt, kommentiert Christian Gottschalk.
Es gibt einen Grundsatz im deutschen Strafrecht, der ebenso alt wie richtig ist: Jeder Straftäter, ganz egal in welchem Alter, kann nur dann für sein Handeln belangt werden, wenn er auch die Fähigkeit hatte, seine Schuld zu erkennen. Gerichte prüfen das. Bei Kindern unter 14 Jahren wird die Frage gar nicht erst gestellt, sie sind schuldunfähig. Immer dann, wenn Kinder unter diesem Alter gravierende Taten begehen, hebt die Diskussion darüber an, die Grenze der Strafmündigkeit zu senken. Und in der Tat: Man kann, man sollte darüber diskutieren. Aber zum einen ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt dafür, und zum anderen gibt es Wichtigeres als Strafrecht, um Vorkommnisse dieser Art schon im Keim zu ersticken.