Facebook kann die Flut des Tätervideos nicht bremsen. Das Verbreiten Gewalt verherrlichender Schriften, Bilder und Videos kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden – theoretisch.

Stuttgart - Die grässliche Tat von Christchurch, der Anschlag auf zwei Moscheen mit 50 Toten, hat auch eine Debatte über soziale Medien und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Darstellungen ausgelöst. Dass der Täter mit einer Helmkamera ausgestattet war und sein furchtbares Morden auch live auf Facebook ins Netz gestellt hat, wo es 17 Minuten lang offen zu sehen war, erschüttert erneut den Glauben in eine Selbstkontrolle der sozialen Netzwerke.

 

Laut Facebook sind binnen 24 Stunden nach der Tat angeblich 1,5 Millionen Kopien des Tatvideos gelöscht worden. Doch laut Experten ist davon auszugehen, dass das Gewaltvideo in der Zwischenzeit millionenfach umbenannt und kopiert worden ist und auf Twitter, Instagram und Youtube geteilt worden ist. Die Hamburger Medienwissenschaftlerin Julia Schumacher forderte die sozialen Netzwerke im „ZDF“ dazu auf, aktiv mit bestimmten Such-Algorithmen die Verbreitung von Gewaltvideos zu stoppen.

Unter dem Begriff „Snuff“ werden Enthauptungen gezeigt

In Deutschland kann laut Strafgesetzbuch Paragraf 131 mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, wer Schriften, Bilder oder Filme verbreitet, „die die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeit gegen Menschen“ schildern oder die eine Verherrlichung der Gewalttat ausdrücken beziehungsweise „das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise“ darstellen.

Unter dem Begriff „Snuff“ werden seit langem illegal im Internet brutale Videos gezeigt, die etwa die tatsächliche Enthauptung, Verstümmelung, Folter oder Vergewaltigung von Opfern zeigen. Auch durch den Jugendschutz stehen Gewaltvideos auf dem Index. Zu den jugendgefährdenden Medien zählen auch „unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeiten, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien“.

Dass der Täter von Christchurch zum Nachahmen seiner Tat aufforderte, davon gehen die Behörden in Neuseeland aus. Weltweit wird mittlerweile erörtert, was gegen den Nachahmereffekt von Massenmördern zu tun ist. So wird in den USA darüber debattiert, die Namen von Tätern nach einem Massaker nicht mehr zu nennen, um ihnen nicht zu trauriger Berühmtheit zu verhelfen. Vor allem die Schüsse an der Columbine High School in Colorado 1999 sollen bis heute Todesschützen motiviert haben.

Der mutmaßliche Täter von Christchurch soll von einem Schützen aus dem Jahr 2015 inspiriert worden sein, der neun schwarze Kirchgänger in Charleston, South Carolina, umbrachte. Studien zeigen einen Nachahmereffekt nach der Berichterstattung über Selbstmorde und Morde. Kriminologen, die Massenschießereien studieren, sagen, die große Mehrheit der Schützen sauge die Berichterstattung „als Richtlinie“ für eigene Taten auf.

Das gleiche gilt für die Tätervideos. Der britische Heimatminister Sajid Javid sagte am Montag in der Zeitung „Daily Express“, die Sozialen Medien müssten „ihre Plattformen säubern“ oder „die Härte des Gesetzes“ spüren: „Die Konzerne müssen mehr tun, um die Verbreitung dieser Darstellungen zu verhindern.“

Können Sechsjährige jetzt Massenmördern zuschauen, fragt eine Zeitung

In Deutschland gab es bisher vor allem ein kritisches Echo in den Medien. Es seien nach Christchurch Bilder vervielfältigt worden, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“, „die aus Sicht des Mörders der eigentliche Erfolg seiner Tat sind und die Bestandteil seines Kalküls waren“. Für die „Osnabrücker Zeitung“ ist jetzt bei Facebook ein „eindeutiger Beweis“ dafür gebracht, „dass die Plattform machtlos ist, wenn einer ihrer zwei Milliarden Nutzer gewalttätige Inhalte verbreiten will“. Die „Rheinische Post“ kommentierte: „Unerträglich ist die Vorstellung, dass Sechsjährige (viele von ihnen besitzen schon ein internetfähiges Smartphone) auf dem Schulhof einem Massenmörder zuschauen können.“ Facebook und die anderen sozialen Netzwerke müssten die Schutzmauern höher ziehen, es sei aber auch eine politische Aufgabe, im Internet Regeln einzuführen, die Freiheit und Kontrolle in die Balance bringen.

35 Beschwerden über die „Bild“-Zeitung

Wie die zum Handelsblatt gehörende Agentur Meedia berichtete, ist der Deutsche Presserat wegen Veröffentlichungen des Tätervideos in der „Bild“ angerufen worden. „Uns liegen derzeit 35 Beschwerden zur Veröffentlichung der Video-Sequenzen auf Bild.de bzw. auf dem Facebook-Auftritt von Bild vor”, so Sprecherin Sonja Volkmann-Schluck. Eine weitere Person habe zudem die abgedruckten Bildausschnitte aus dem Video in der Print-Ausgabe des Boulevardblattes kritisiert.

Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen bezeichnete in einem Interview mit dem Deutschlandfunk die Verbreitung des Videos als „grotesk”. Der Täter plane das mediale Echo in seine Tat ein und habe darauf gesetzt, dass Menschen – und eben auch journalistische Medien – das Video verbreiten. Berichterstattungen wie bei der „Bild“ ähnelten einer „Attentatspornografie” mit der Gefahr, „dass wir nun nicht mehr über die entsetzlichen Taten nachdächten und unser Mitgefühl artikulierten”, so der Forscher.