Die baden-württembergische Justizministerin kritisiert ihren Berliner Kollegen scharf. Seine Reformidee bei der Unfallflucht sei extrem bedenklich.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die Überlegungen des Bundesjustizministers, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort künftig weniger hart zu sanktionieren, stoßen im Land auf harsche Kritik. Das Vorhaben geselle sich zu verschiedenen Reformideen von Marco Buschmann (FDP), von denen er sich jeweils eine Entlastung der Justiz verspreche, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU) gegenüber unserer Zeitung. Dabei sei es bedenklich, mit welcher zunehmenden Selbstverständlichkeit eine erhoffte Justizentlastung als Argument für Entkriminalisierung herangezogen werde. „Dieser Ansatz ebnet den Weg für eine Justiz, die nicht mehr fragt, was rechtlich geboten ist, sondern sich danach richtet, was wir uns vermeintlich leisten können“, so die Ministerin.

 

Blechschäden können auch belasten

Das Bundesjustizministerium erwägt, Unfallflucht künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen, so lange keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Ähnliche Überlegungen gibt es auch beim Thema Schwarzfahren.

Gentges sieht bei diesen Vorhaben das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet. Verkehrsunfälle seien ein Massenphänomen, und auch Blechschäden könnten die Fahrzeugeigentümer immens belasten. „Nicht selten bleiben die Betroffenen auf der Unfallopferseite auf ihrem Schaden sitzen, der auch bei Blechschäden schnell mehrere tausend Euro beträgt“, heißt es aus dem Justizministerium in Stuttgart. Darin, dies zu vermeiden, sei der Grund für die Strafbarkeit.

Vorgaben für die Zukunft

Für die weitere Prüfung gibt das Stuttgarter Ministerium den Berliner Kollegen ein paar Vorgaben mit. Jeder Reformvorstoß müsse mindestens eine Antwort auf die Frage liefern, „wie weiterhin gewährleistet ist, dass sich Unfallverursacher nicht einfach aus der Affäre ziehen“ , und die Geschädigten zu ihrem Recht kommen. Unter diesem Gesichtspunkt werde man den Referentenentwurf, sobald er als fundierte Prüfgrundlage vorliege, „sehr kritisch“ prüfen.“