Die EU-Kommission weist den Etatentwurf aus Paris nicht zurück, will ihn allerdings noch genauer prüfen. Auch andere Defizitsünder in der Europäischen Gemeinschaft dürfen auf gnädige Behandlung hoffen.

Brüssel - Den offenen Konflikt mit Frankreich hat die alte EU-Kommission auf ihrer letzten Sitzung nicht riskieren wollen. Sie entschied am Mittwoch, den Haushaltsentwurf aus Paris nicht sofort zurückzuweisen, sondern ihn erst einer genaueren Prüfung zu unterziehen. „Ich kann auf den ersten Blick keine Fälle von schwerwiegenden Verstößen gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt erkennen“, sagte EU-Währungskommissar Jyrki Katainen in Brüssel, „es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Kommission noch Maßnahmen wird ergreifen müssen.“

 

Unter verschärften Haushaltsregeln haben die 18 Länder mit der Gemeinschaftswährung erst zum zweiten Mal ihre Budgetentwürfe bis 15. Oktober in Brüssel vorlegen müssen. Die EU-Kommission muss demnach bis Ende November der Eurogruppe der Finanzminister eine Beschlussempfehlung unterbreiten. Nur wenn ein mehr oder weniger offensichtlicher Verstoß vorliegt, kann die Brüsseler Behörde den Entwurf mit der Bitte um Nachbesserungen an die jeweilige Hauptstadt zurückschicken. Den Stichtag für ein solches Veto ließ sie am Mittwoch nun verstreichen.

Auch andere Sünder können mit Gnade rechnen

Neben Frankreich hatten auch Italien, Österreich, Slowenien und Malta vor zwei Wochen Etats vorgelegt, die bei Katainen „anfängliche Bedenken“ ausgelöst hatten. In den Gesprächen mit den Regierungen seien diese jedoch zum größten Teil ausgeräumt worden. „Ich darf sagen“, so Finnlands Expremier, „dass die betreffenden Mitgliedstaaten auf unsere Anliegen in konstruktiver Weise geantwortet haben.“ Nun würden seine Experten die Spar- und Reformzusagen genauer bewerten sowie die Haushaltsrahmendaten mit der neuesten Herbstprognose zur Konjunktur vergleichen. „Ich kann die abschließende Meinung der EU-Kommission deshalb noch nicht vorwegnehmen“, sagte Katainen.

Paris kann oder will die Neuverschuldung nächstes Jahr nicht wie verlangt unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung drücken, fordert aber dennoch eine dritte Fristverlängerung. Das hatte Kritik gerade in Deutschland ausgelöst, da es ohne Einhaltung der Zusagen eigentlich keine neuen Zugeständnisse geben kann. „Es kann nicht sein“, sagte etwa der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, „dass die zweitgrößte Volkswirtschaft der Eurozone ohne Scham die Spielregeln dauerhaft bricht.“

Die Nachbesserungen fallen nur gering aus

Allerdings kommt es bei der Entscheidung auch auf das sogenannte strukturelle Defizit an, das um Konjunkturschwankungen bereinigt ist. Als Bedingung für die laufende Verlängerung hatten die EU-Finanzminister von Frankreich gefordert, nachhaltige Strukturreformen durchzuführen, die dieses strukturelle Defizit 2015 um 0,8 Prozent der Wirtschaftsleistung reduzieren. Kommissar Katainen musste am Mittwoch jedoch einräumen, dass auch dieser Wert nicht eingehalten wird – die Nachbesserungen hätten ihn lediglich von 0,2 auf 0,5 Prozentpunkte erhöht. Das ergibt einen Fehlbetrag von rund acht Milliarden Euro. „Frankreich hat sich zwar einen kleinen Schritt bewegt, aber die Korrektur von 0,5 Punkten ist meiner Meinung nach noch zu wenig“, so Ferber, „denn die Vorgabe des Defizitverfahrens sind 0,8 Punkte.“

Verständnis für die Kommissionsentscheidung, den Etatentwurf nicht sofort zurückzuweisen, äußerte dagegen Matthias Kullas vom Freiburger Zentrum für europäische Politik. Es sei „politisch ganz geschickt, sich in diesem neuen Verfahrenlangsam vorzutasten“. Allerdings bestehe die „Gefahr, dass sich die EU-Kommission mit dieser Vorentscheidung zu sehr bindet und im November den Interpretationsspielraum beim strukturellen Defizit zu großzügig im Sinne Frankreichs ausnutzt – dann wäre der Stabilitätspakt tot“.