Begleitet von Gegenprotesten sind am Samstag in Berlin nach Polizeiangaben rund 5000 Abtreibungsgegner auf die Straße gegangen – Es kam zu mehreren Störungen durch Gegendemonstranten.

Berlin - Angekündigt waren bei dem „Marsch für das Leben“ rund 7.500 Teilnehmer. Zeitgleich hatten Vertreterinnen der Frauenbewegung, von Parteien und Gewerkschaften zu einem Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung aufgerufen und die Streichung der gegen Abtreibungen gerichteten Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuchs gefordert.

 

In Grußworten für den „Marsch für das Leben“ bezogen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche Stellung gegen Schwangerschaftsabbrüche. „Lebensschutz muss ein Thema unserer ganzen Gesellschaft bleiben“, hieß es in gleichlautenden Grußworten der evangelischen Bischöfe von Sachsen, Carsten Rentzing, und Württemberg, Frank Otfried July. Dabei stünden auch die Kirchen in der Verantwortung, für ein kinderfreundliches Klima in der Gesellschaft zu sorgen.

Mehrere Störungen durch Gegendemonstranten

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, betonte in seinem Grußwort, Schwangerschaftsabbrüche seien „grundsätzlich mit unserem Werte- und Rechtssystem nicht vereinbar“. Der Staat habe die Pflicht menschliches Leben zu schützen. Abtreibungen dürften deshalb keine normale ärztliche Dienstleistung sein. Die Kirche müsse sich jedoch auch immer wieder selbstkritisch fragen, ob sie schwangere Frauen und werdende Eltern genügend unterstütze.

Bei der Demonstration der Abtreibungsgegner sei es zu mehreren Störungen durch Gegendemonstranten gekommen, sagte ein Polizeisprecher. Gleich zu Beginn sei ein Farbnebeltopf gezündet worden, im weiteren Verlauf sei es innerhalb der Demonstration auch zu einer kurzen Sitzblockade von Gegnern gekommen. Gegen den „Marsch für das Leben“ waren am Samstag in Berlin mehrere Protestveranstaltungen mit insgesamt rund 5.000 Teilnehmern angemeldet.

Zum Recht der Frauen auf körperliche Selbstbestimmung und ein Leben ohne Bevormundung gehöre auch das Recht auf frei zugängliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, hieß es in Aufrufen zum Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der dies einschränkt, müsse deshalb abgeschafft werden. Abtreibungen sind in Deutschland in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nach einer Pflichtberatung straffrei. Werbung dafür ist verboten.