Wie der baden-württembergische Landtag versucht, in der Corona-Krise die Gewaltenteilung wieder herzustellen.

Stuttgart - Seit einem Vierteljahr regiert die Landesregierung unter Notstandsbedingungen. Zwar werden aktuell Grundrechtsbeschränkungen zurückgenommen, doch das Coronavirus ist immer noch da. Zumal lokal und regional können Freiheitsrechte – bei mehr als 50 Infektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche – wieder stillgelegt werden; dies lediglich auf der Basis von Rechtsverordnungen der Landesregierung, die sich auf das weithin unbekannte Infektionsschutzgesetz des Bundes stützen.