Stuttgart 21- und Atomkraftgegner betrachten ihre Blockade als legitim. Die Historie zeigt: dies ist umstritten.

Stuttgart - Die Vorbilder sind übermächtig. Mahatma Gandhi, die "große Seele", hat mit gewaltlosem Widerstand die englische Kolonialmacht vertrieben. Wie kein anderer steht der asketische Hindu dafür, dass ziviler Ungehorsam ein friedliches Mittel ist, um Unrecht zu beseitigen. Schon 1913 protestierte er, damals noch als Anwalt in Südafrika, gegen ein Gesetz, das nur christliche Ehen gelten ließ. In seine Fußstapfen trat Martin Luther King. Der schwarze Baptistenpfarrer, der 1964 den Friedensnobelpreis bekam, wehrte sich 1965 mit Sitzprotesten in Birmingham/USA gegen die Rassendiskriminierung. Heute sehen sich Stuttgart-21- und Atomkraftgegner in dieser Tradition.

Ist eine Sitzblockade Gewalt? Das Wort Gewalt ist indogermanischen Ursprungs und kommt von "nal-dh", was stark sein, beherrschen bedeutet. Es hat drei Bedeutungen: die Macht oder Befugnis, über jemanden zu bestimmen, oder aber ein unrechtmäßiges Vorgehen, wodurch ein anderer zu etwas gezwungen wird, beispielsweise durch rücksichtslos angewendete physische Kraft. Der Duden nennt noch "elementare Kraft von zwingender Wirkung". Es gibt das staatliche Gewaltmonopol in Polizei, Zoll und Militär.

"Körperliche Zwangswirkung" ist Gewalt


Sich mit Gewalt wehren, beispielsweise die Polizei mit Latten und Steinen attackieren, Dinge zerstören, ist kein legitimer Protest. Wenn Greenpeace aber mit Schlauchbooten giftbeladene Schiffe aufhält, wenn Bauern mit ihren Traktoren gegen zu geringe Milchpreise protestieren, heißt das die Mehrheit der Bürger gut. Ob das legitim ist oder nicht, hat die Gerichte schon seit Ende des 19. Jahrhunderts beschäftigt. 1886 wurde eine "Einwirkung auf Körper des anderen, die geeignet ist, die freie Willensentscheidung zu behindern", als Gewalt definiert. Die Definition erlaubte es, Menschen, die sich bewusst in den Weg stellen, als Gewaltausüber zu bezeichnen.

Noch 1951 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) nach dem gleichen Muster wie 1886: Eine "körperliche Zwangswirkung" ist Gewalt. Das Laepple-Urteil des BGH von 1969 geht im fünften Leitsatz aber noch weiter: "Mit Gewalt nötigt, wer psychischen Zwang ausübt, indem er auf den Gleiskörper einer Schienenbahn tritt und dadurch den Wagenführer zum Anhalten veranlasst", hieß es da. Laepple hatte im Oktober 1966 als AStA-Vorsitzender eine Demonstration gegen die Fahrpreiserhöhungen der Kölner Verkehrsbetriebe verantwortet und war aufgrund der Sitzblockaden als Rädelsführer wegen geistiger Nötigung verurteilt worden. Wegweisend war auch Klaus-Dieter Knodel, der behauptete, Nötigung sei jedes Vorgehen, das dem anderen ohne sein Einverständnis die Willensbildung oder Willensbetätigung unmöglich macht, oder das ihm durch Zufügung empfindlicher Übel die Ausübung des freien Willens genommen wird.