In nur fünf Minuten eine Steuererklärung abgeben: Das ist ein Traum für die meisten Bundesbürger – und dem Guinnessbuch der Rekorde einen Eintrag wert.

Frankfurt - Kein Mensch auf der Welt hat jemals schneller eine Steuererklärung erstellt als er: Vergi Beyannamesi aus Berlin-Kreuzberg brauchte nur sensationelle 5,23 Minuten, um seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 zu machen. Damit ist der Dönerverkäufer neuer Guinnessbuch-Weltrekordhalter für die schnellste Steuererklärung.

 

„Eine Steuererklärung ist für gewöhnlich sehr kompliziert und zeitaufwendig. Unter einer Stunde ist da eigentlich nichts zu machen. Deshalb sind wir sofort hellhörig geworden, als wir von Herrn Vergi Beyannamesi erfahren haben. Nach sorgfältiger Prüfung sind wir nun erfreut, dass wir Herrn Vergi Beyannamesi offiziell den Guinness World Record für die am schnellsten erstellte Steuererklärung verleihen können“, erklärte Clara de la Renta, Notarin und Rekordrichterin bei Guinness World Records (GWR) in London, als sie von der rekordverdächtigen Leistung aus Deutschland hörte.

Große Herausforderung

Nicht nur die Guinness-Juroren werden die Leistung des Döner-Verkäufers loben, auch jeder Bundesbürger wird neidisch sein, wenn er von diesem Rekord hört. Die Steuererklärung, die der ehemalige CDU-Politiker Friedrich Merz in seiner aktiven Zeit gern vereinfacht hätte, ist nach wie vor eine große Herausforderung, der sich jeder Steuerpflichtige jedes Jahr aufs Neue stellen muss. Von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist inzwischen keine Rede mehr, selbst die elektronische Fassung mit dem Steuerprogramm Elster ist für viele Bürger keine Erleichterung. Doch während der „normale“ Lohnsteuerempfänger, der keine weiteren Einkünfte hat und auch keine besonderen Ausgaben steuerlich geltend machen kann, schon mit einem gewissen Bauchgrimmen an die Erstellung der Erklärung geht, sind diejenigen, die darüber hinaus entweder Steuern sparen oder auch zusätzliche Aufwendungen haben, schon häufig an den vielen Steuergesetzen und Ausnahmeregelungen gescheitert.

1000 Tipps – und einige Verwirrung

„1000 ganz legale Steuertricks“ heißt ein Buch, das schon seit Jahrzehnten zu den Klassikern unter den Fachbüchern gehört – manchmal aber auch zusätzliche Verwirrung stiftet. Allein die Zahl 1000 zeigt ja, dass es so viele Vorschriften gibt, die ein nicht geübter Steuerzahler gar nicht überblicken kann.

Ein weiteres Problem ist, dass sich viele, gerade ältere Bürger, mit der modernen Elektronik nicht auskennen. Eine Rentnerin zum Beispiel, die als Witwe eines Beamten jedes Jahr ihre Einkommensteuererklärung abgeben muss, bekommt heute nicht mehr automatisch ein gedrucktes Formular zugeschickt. Doch auch bei der elektronischen Variante hapert es, wie ein Leser aus Baden-Württemberg schildert. „Seit Jahren versuche ich vergebens, dem Finanzamt klarzumachen, dass der Steuerpflichtige erwarten kann, dass die virtuellen Vordrucke, speziell das für die „Gesonderte und Einheitliche Feststellung“ zum einen in dem gleichen Programm wie alle anderen Formulare bereitgestellt werden sollten (genannt Elster Formular) und zum anderen termingerecht am Jahresanfang“, schreibt der Leser. Das spezielle Formular werde nur über das Elster-Portal zur Verfügung gestellt und dies auch erst irgendwann im Frühjahr oder sogar Frühsommer. Die Eingabe sei komplizierter, und es gebe keine Unterstützung durch das Finanzamt, da man dort „dieses Programm nicht kennt“ und „keinen Einfluss auf den Dienstleister habe“, wie es offiziell heißt.

Kleinunternehmer nach Installation einer Fotovoltaikanlage

Noch komplizierter wird es, wenn man beim Finanzamt Leistungen geltend machen möchte, die eigentlich steuerlich gefördert werden. Ein Beispiel liefert ein Leser, der für 18 000 Euro eine Fotovoltaikanlage in seinem privaten Eigenheim installieren ließ. Nach dem Steuerrecht ist er dadurch Kleinunternehmer und muss in den ersten beiden Jahren monatlich, danach jährlich eine „Umsatzsteuervoranmeldung“ abgeben. Er fühlte sich davon überfordert und hat daher einen Steuerberater beauftragt. Dadurch sind nach seiner Einschätzung rund 80 Prozent der Kostenersparnis durch die moderne Stromerzeugungsanlage wieder dahin.

Die Steuerberater ihrerseits können über Nachfrage nicht klagen. „Aber selbst für uns ist es nicht immer leicht, den Dschungel zu lichten“, sagt ein Experte der Unternehmensberatung EY.

Es gab schon viele Vereinfachungsversuche

Es sind nur zwei von unzähligen Beispielen, in denen Steuerzahler regelmäßig verzweifeln. Aber wie kann man Abhilfe schaffen? Versuche, das Steuerrecht zu vereinfachen, gab es schon mehrfach, einen wirklichen Durchbruch gab es aber bislang noch nie. Nur an einzelnen Bestandteilen wird hin und wieder etwas geändert. Im Juli 2015 wurde beispielsweise das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geändert – weil das Bundesverfassungsgericht es so gefordert hatte. Seit mehr als 50 Jahren, so beklagen viele, wurde die Grundsteuerreform verschleppt. Auch hier mussten erst die Verfassungsrichter eingreifen, um eine Änderung herbeizuführen.

Und noch keine Partei, auch nicht die FDP, hat sich bisher daran gewagt, die Lücke schließen zu wollen, die zwischen den „geringfügig Beschäftigen“, die 450 Euro im Monat verdienen dürfen, besteht und denen, die mehr als das netto nach Hause nehmen sollen. Es bleibt viel zu tun für die Politik, um den Bürger nicht nur von Steuern zu entlasten, sondern auch den Wust an bürokratischen Hemmnissen zu entwirren.