Denkmalschutz und PV Genehmigungen nehmen zu
Bürokratiewahnsinn bei Fotovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden? Das Land hat nachgebessert. Ob das reicht, muss sich noch zeigen.
Bürokratiewahnsinn bei Fotovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden? Das Land hat nachgebessert. Ob das reicht, muss sich noch zeigen.
Die Erleichterungen bei der Installation von Fotovoltaik auf denkmalgeschützten Dächern zeigt nach Angaben des zuständigen Ministeriums Wirkung. Demnach sind im ersten Jahr nach der Einführung 2022 landesweit mehr als 195 Anträge auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Solaranlagen auf einem Kulturdenkmal genehmigt worden, 33 wurden abgelehnt. Im zweiten Jahr – und nachdem die Leitlinie aktualisiert wurde – wurden bis Anfang 2024 mindestens 355 weitere Anträge genehmigt und nur noch sechs Anträge abgelehnt. Die Genehmigungsquote stieg somit von 86 Prozent auf 98 Prozent, wie das zuständige Bauministerium mitteilte.
In der Leitlinie ist klargestellt, dass Anträge für PV-Anlagen zu genehmigen sind, wenn sich die Solaranlagen der Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft angebracht werden. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals kann demnach anders entschieden werden. Mit der Aktualisierung 2023 hatte das Ministerium auch die Verfahren beschleunigt, in dem Anhörungen des Landesamts für Denkmalpflege vorweggenommen werden konnten. Davon hätten die Genehmigungsbehörden in mehr als 170 Fällen Gebrauch gemacht. „Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, sondern der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne“, sagte Bauministerin Nicole Razavi (CDU).
Die, die es betrifft, sind nicht ganz so euphorisch – die Kirchen etwa, in deren Besitz sich viele denkmalgeschützte Gebäude im Land befinden. In den vergangenen drei Jahren seien rund 100 denkmalgeschützte Dächer in Kirchengemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart vorbesprochen worden. Für zwei Drittel habe das Landesdenkmalamt seine Zustimmung signalisiert – teils unter Auflagen , so eine Sprecherin. „Ob diese grundsätzliche Zustimmung nun bei allen anstehenden Anträgen von den ganz unterschiedlichen Unteren Denkmalschutzbehörden auch so umgesetzt werden, müssen wir aber abwarten.“ Für ein Zwischenfazit sei es noch zu früh. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte für den Fotovoltaik-Ausbau eigens eine GmbH gegründet, wodurch der Ausbau sich verzögert hat. Die Diözese will bis 2040 klimaneutral sein. Dazu gehört auch der Ausbau der Fotovoltaik. Im April waren aber erst 4,2 Prozent des Fotovoltaik-Potenzials auf kirchlichen Dächern der Diözese realisiert worden.
Bei der Evangelischen Landeskirche Württemberg sieht man es ähnlich. Der anfängliche Elan habe abgenommen, nicht zuletzt, weil alle Beteiligten gemerkt hätten, dass vielerlei Belange zu beachten seien und eine schnelle Abstimmung nicht alles klären könne. Es hätten sich etwa 200 Interessenten gemeldet, die Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden umsetzen wollten.