Deponie Froschgraben Kein Bußgeld für gefährliche Asbestlagerung

Das Regierungspräsidium verhängt keine Strafe gegen die Kreis-Abfallverwertung AVL. Die Aufsichtsbehörde hält die Vorwürfe, heikle Stoffe unzureichend deponiert zu haben, für plausibel, spricht aber von einer „Ermessensentscheidung“.
Schwieberdingen - Allzu große Hoffnungen hatte sich Dierk-Christian Vogt ohnehin nicht gemacht. Enttäuscht ist er jetzt gleichwohl: das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat jetzt entschieden, kein Bußgeld gegen die Kreis-Abfallverwertung AVL zu verhängen. Er und einige Mitstreiter aus Schwieberdingen hatten die AVL angezeigt, weil sie Asbest auf der Deponie Froschgraben offenbar nicht gesetzeskonform abgelagert hatte.
Die Initiative hatte die Verstöße im November 2015 per Foto dokumentiert. Der Beschluss, auf ein Bußgeld zu verzichten, sei „schon eine sehr freundliche Aussage gegenüber der AVL“. Matthias Kreuzinger, Sprecher des Regierungspräsidiums, betont, dass bei solchen Ordnungswidrigkeitsverfahren „immer eine Ermessensentscheidung zugrunde liegt“. Die von der Schwieberdinger Initiative übermittelten Fotos seien durchaus ernst zu nehmende Beweise. „Auf diesen Fotos sind Verstöße durchaus erkennbar“, sagt Kreuzinger. Allerdings sei in solchen Fragen nicht zwingend ein Bußgeld – im Raum standen bis zu 50 000 Euro – die erste Wahl.
AVL zeigt guten Willen
Entscheidend sei die Frage, ob der Beschuldigte (in diesem Fall die AVL) einsichtig sei, kooperiere und glaubhaft machen könne, dass sich solche Verstöße nicht wiederholen. Dies sei bei der AVL der Fall. Im Dezember sowie zwischen Februar und April habe seine Behörde sieben Mal unangekündigte Kontrollen auf der Schwieberdinger Deponie vorgenommen. Dabei sei kein einziger Verstoß feststellbar gewesen. Zudem zeige die AVL guten Willen und dokumentiere ihre Deponierung per Foto.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren „würde zu keinem besseren Ergebnis führen als das, was wir jetzt haben“, sagt Kreuzinger. Ein Bußgeld zu verhängen „nur aus Gründen der Bestrafung“, halte seine Behörde „nicht für zielführend“. Zudem sei es fraglich, ob sich der Aufwand für ein solches Verfahren lohne. „Die Fotos allein sind für uns nicht rechtssicher genug.“
Was war mit dem früheren Verstoß?
Dierk-Christian Vogt aus Schwieberdingen hält diese Argumente für nicht stichhaltig. Die Vorgänge im November 2015 seien „zumindest ein Zweitverstoß“. Bereits 2014 hatte das RP bei Kontrollen kleine Vergehen bei der Deponierung von Asbest festgestellt. Laut Protokoll wurden „geringfügige Mengen an verpacktem asbesthaltigem Abfall (...) nicht komplett abgedeckt“.
Vor diesem Hintergrund wundere er sich, wie das RP zur Aussage kommt, dass bei der AVL keine Wiederholungsgefahr gegeben sei. Albrecht Tschackert, Technischer Leiter des Unternehmens, habe laut eigener Aussage im November 2015 gewusst, dass seine Initiative Dokumentationen per Foto plane. Im Umkehrschluss bedeute das, dass „er es somit persönlich versäumt“ habe, für die korrekte Ablagerung der asbesthaltigen Stoffe zu sorgen.
Große Vertrauenskrise
Beim RP hält man den Vorfall aus 2014 nicht vergleichbar mit den dokumentierten Verstößen vom November 2015. Bei den älteren Vorgängen seien nur eine Handvoll verschlossene Säcke nicht sofort mit Erde bedeckt worden. Theoretisch habe die AVL damit aber Zeit bis zum Ende des jeweiligen Tages.
Die Asbest-Vorwürfe hatten in Schwieberdingen und bei der AVL hohe Wellen geschlagen – insbesondere weil demnächst die Ablagerung von großen Mengen Bauschutts vom Atomkraftwerk Neckarwestheim ansteht. Das Vertrauen war beschädigt, der Landrat ließ den Deponieleiter nach Maulbronn (Enzkreis) versetzen, kurz darauf erklärte der Vizelandrat Utz Remlinger seinen Rücktritt als AVL-Geschäftsführer.
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