Der Freispruch von damals steht nicht zur Debatte. Mollath kann nicht zu einer härteren Strafe verurteilt werden als im ersten Prozess, will aber seine Unschuld beweisen. Wieder wird ein Psychiater ihn genau beobachten. Norbert Nedopil hat darüber zu befinden, ob bei Mollath eine psychische Erkrankung und gegebenenfalls Gründe für eine fehlende Schuldfähigkeit vorliegen und ob er gefährlich für die Allgemeinheit ist. Mollath hat es bisher abgelehnt, mit Nedopil zu sprechen. So bleibt dem Psychiater nichts anderes übrig, als sein Gutachten anhand des Aktenmaterials und seiner Beobachtungen im Prozess zu erstellen. Theoretisch könnte Mollath erneut eingewiesen werden, wenn das Gericht zum Urteil käme, Mollath hätte seine Frau misshandelt, Autoreifen zerstochen, dass er psychisch krank, schuldunfähig und gefährlich sei.

 

Es geht auch um den Ruf der Psychiatrie. Der Gutachter steht vor der Aufgabe, den Eindruck zu widerlegen, jeder könnte allzu leichtfertig für Jahre als verrückt in der Psychiatrie landen. Was seine „größte Angst“ sei, wurde Nedopil 2012 in einem Interview des SZ-Magazins gefragt. Antwort: „Dass ich mein Gesicht verliere. Dass jemand über mich sagen könnte, der war nicht professionell.“ Für Mollaths Weigerung, sich mit ihm zu unterhalten, wird Nedopil wohl Verständnis haben. Im selben Interview sagte er, dass er sich auch nicht psychiatrisch explorieren ließe. Nedopil: „Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen. Wenn ich etwas getan habe, stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.“ Mollath sagt, er habe nichts getan, zu dem er stehen müsste. Das letzte Wort hat das Gericht. Ob es ihm folgt oder nicht, hat die Kammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher allein zu entscheiden. Ihr Urteil wird frühestens für den 14. August erwartet.