Die Wiederaufnahmeanträge von Gustl Mollath werden vom Landgericht Regensburg als unbegründet verworfen. Damit haben sich die Befürchtungen des Mannes in der Psychiatrie bewahrheitet.

Manteldesk: Mirko Weber (miw)

München - Am Dienstag hatte der seit sieben Jahren wegen angeblicher Geisteskrankheit im Bezirkskrankenhaus Bayreuth einsitzende Gustl Mollath Ausgang und einen Auftritt in einem örtlichen Hotel. Dort stellte ein vormals hochrangiger Finanzbeamter des Freistaats, Wilhelm Schlötterer, sein neues Buch vor, betitelt „Wahn und Willkür“. Schlötterer kommt darin auf den Fall Mollath zu sprechen, den er als den „Exzess schlechthin“ eines Systems deutet, das Franz Josef Strauß und seine politischen Erben der CSU zu verantworten hätten. Schlötterer ist mittlerweile 73 Jahre alt und hat seit dem Erscheinen seines ersten Buches „Macht und Missbrauch“ – das war vor vier Jahren – einerseits eine massive Klage der Strauß-Kinder am Hals (die Straußens bekamen Recht). Andererseits hat er ungewöhnlich viel Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten.

 

Auch von Gustl Mollath, der sich nach wie vor als Opfer der Justiz empfindet und am Dienstag nicht viel Hoffnung darauf setzen wollte, dass Tags drauf am Regensburger Landgericht in seiner Sache positiv entschieden werde. Vielmehr sah er den „worst case“, den schlimmsten Fall, kommen, und seine Ahnungen waren nicht ganz unbegründet: das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath abgelehnt. Die Urteilsbegründung umfasst 150 Druckseiten.

Die Richter sehen Sorgfaltsmängel

Zwar hätten, heißt es dort, die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 Fehler gemacht, respektive seien „Sorgfaltsmängel“ deutlich. Eine „Rechtsbeugung oder andere gewichtige Gründe“ seien aber „nicht erkennbar“. Darüber hinaus sei der „Vortrag im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten überwiegend nicht schlüssig“. Über die weitere Unterbringung von Gustl Mollath in der forensischen Psychiatrie ist damit aber wiederum nichts gesagt, weil das Landgericht Bayreuth nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg just diese Unterbringung demnächst erneut prüfen lassen muss.

Wenig beeindruckt vom Regensburger Urteil zeigte sich Mollaths Hamburger Verteidiger Gerhard Strate: „Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet“, sagte Strate, und kündigte an, sofort Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen. Diese Linie verfolgt nun auch – nach langem Zögern mit ziemlicher Entschlossenheit – die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU). Auch die Staatsanwaltschaft, so Merk, werde gegen die Regensburger Entscheidung Beschwerde einlegen, weil nur in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden könne, „ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht“. Das „Freiheitsrecht des Menschen“ sei ein „eminent wichtiges Gut“.

Christian Ude kritisiert die Entscheidung

Der 56-jährige Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Mollath betont, dass er nur auf Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau habe hinweisen wollen. Der damaligen Urteilsbegründung lag ein Gutachten zugrunde, das erstellt wurde, obwohl Mollath persönlich gar nicht untersucht worden war. Zudem ist strittig, ob es sich beim damals von Mollath eingereichten Attest um eine „echte Urkunde“ gehandelt hat. Der Münchner Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahlen, Christian Ude, kritisierte die Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens scharf: „Ich bin bestürzt über diese Entscheidung, die mit Sicherheit das Unbehagen über diesen Fall noch weiter steigern wird“. Die Verweigerung der Wiederaufnahme sei „für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar“. Eine ganz eigene Position macht der Vize-Vorsitzende des Mollath-Untersuchungsausschusses im Landtag, Florian Streibl (Freie Wähler), geltend: er ist davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft das Wiederaufnahmeverfahren niemals „ernsthaft betrieben“ habe. Das räche sich nun.