Jahrelang wurde Gustl Mollath unfreiwillig in einer Psychiatrie festgehalten. Nach der Entlassung gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt

Karlsruhe - Eine Verfassungsbeschwerde des jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg nach Angaben vom Donnerstag statt. Die Beschwerde sei „offensichtlich begründet“, hieß es. „Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (...) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (...).“ Die Sache werde deshalb zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

 

Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung der Beschlüsse wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht - „denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person“. Die Karlsruher Richter warfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.“