David Heß wartet noch immer darauf, dass er für die 40 ehemaligen Vivelacar-Fahrzeuge Ersatzpapiere bekommt. Foto: Werner Kuhnle
Der Autohändler David Heß aus Murr (Kreis Ludwigsburg) wartet weiter auf Ersatzpapiere für seine Vivelacar-Wagen. Er ist nicht der einzige – viele Behörden stellen sich quer.
Immer noch ist für den Autohändler David Heß aus Murr kein Ende der Verwicklungen rund um den Fall Vivelacar in Sicht. Immerhin stellte ihm ein Nachbar sein Grundstück zur Verfügung. Dort konnte der Vertragshändler die 40 unbrauchbaren Nissan abstellen: Autos, die er im Frühjahr 2024 vom Online-Dienstleister Vivelacar erworben hatte und auf deren Papiere er bis heute vergeblich wartet. Andere Geschädigte zeigen nun aber einen Weg auf, wie man dem Teufelskreis entrinnen kann.
Heß machte im Juni auf den mutmaßlichen – wie er selbst sagt – „Wirtschaftsbetrug“ aufmerksam. Er hatte die Fahrzeuge gekauft und schon im In- und Ausland weiterverkauft, als er realisierte, dass Vivelacar ihn hingehalten habe und er keine Zulassungspapiere bekommen würde. Rasch machte er seine eigenen Verkaufsgeschäfte rückgängig: Der Schaden durch die Rücknahme liegt laut Heß bei etwa 500.000 Euro. Seitdem stehen die 40 Autos wertlos herum.
David Heß spricht von „Wirtschaftsbetrug“ und muss fürchten, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Foto: Werner Kuhnle
David Heß stellte Strafanzeige – die Staatsanwaltschaft Stuttgart gibt an, die Ermittlungen aufgenommen zu haben, will sich dazu aber nicht äußern. Ob überhaupt ermittelt wird, sei fraglich, so Heß. „Die Staatsanwaltschaft ist meines Wissens noch nicht aktiv, da massiv überlastet – unser Anwalt fragt dort regelmäßig an, mehr ist aktuell nicht drin.“
Mehr als 100 Betroffene kämpfen um Ersatzpapiere
Fest steht: Der Autohändler aus Murr ist nicht der einzige, der auf die Nase fiel. Mehr als 100 Privatpersonen stehen vor dem gleichen Problem: Sie haben Autos, die sie weder versichern noch fahren können. Viele von ihnen organisieren sich in WhatsApp-Gruppen, um sich Tipps zu geben, wie sie an Ersatzpapiere gelangen können.
In den Chats regieren Ohnmacht, Wut und Behördenfrust. Schließlich existiert die Firma Vivelacar laut Handelsregister noch – sie ist aber nicht erreichbar. Gleichzeitig blockieren viele der entscheidenden Behörden: Für eine Zulassungsstelle in München sei beispielsweise das formale Weiterbestehen des Unternehmens als Eigentümer ein Grund, keine Ersatzpapiere in einem sogenannten Aufbietungsverfahren auszustellen, wie ein Informant berichtet. Wer einen Antrag stelle, werde rechtlich nur als Mieter, nicht als Eigentümer des Fahrzeugs angesehen. Eine ähnliche Haltung gebe es auch in anderen Straßenverkehrsbehörden.
Als Zeichen der Hoffnung dürften viele Geschädigte die Erfolgsmeldung eines Autohändlers aus der Region Stuttgart werten, der es schaffte, von einer Zulassungsstelle neue Fahrzeugbriefe ausgestellt zu bekommen. „Wir hatten ein zivilrechtliches Urteil, das die Gegenseite aufforderte, die Papiere herauszugeben“, erklärt der Anwalt. Weil Vivelacar nachweislich als nicht mehr erreichbar galt, habe das zuständige Landratsamt eingelenkt.
Die Erfolgsmeldung lässt David Heß hoffen. Er habe bei der zuständigen Zulassungsbehörde in Wiesbaden einen Antrag auf Unbedenklichkeit gestellt. In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung versichert die ursprüngliche Zulassungsstelle der folgenden, dass keine Hindernisse vorliegen. Heß hofft, die Ersatzpapiere auf diese Weise zu bekommen. „Allerdings habe ich noch immer keine Antwort vorliegen.“
Hannoveraner erkämpft Ersatzpapiere nach langem Behördenweg
Ein geschädigter Käufer eines Vivelacar-Autos aus Hannover erzählt davon, dass einige Zulassungsstellen, wie etwa die in Hamburg, Aufbietungsverfahren in Sachen Vivelacar gestartet hätten, wie er gehört habe. Andere weigerten sich offenbar – er hoffe, dass sich der skurrile Fall herumspreche. Er selbst habe inzwischen auch Ersatzpapiere erhalten. „Bis dahin war es aber ein weiter Weg.“
Der Mann aus Hannover konnte die Beamtin in seiner Zulassungsstelle vor Ort überzeugen, indem er ihr unter anderem den Kaufvertrag, Überweisungsbelege, die Strafanzeige und die Presseartikel über Vivelacar vorlegte. „Sie hat mir zugehört und hat menschlich reagiert – ich weiß, dass es für andere Geschädigte an anderen Zulassungsstellen kein Weiterkommen gab und immer noch gibt.“ Jede Behörde entscheide nach eigenem Gusto, je nach Mitarbeiter und Informationsstand.
Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung überhaupt nötig?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle in Wiesbaden, wo die ganze Fahrzeugflotte der Vivelacar-Mietwagen ursprünglich registriert war, habe er zwar nach langem Kampf erhalten, erzählt der Informant aus Hannover – „aber nach neuester Rechtsprechung wäre sie gar nicht mehr erforderlich gewesen, was aber in vielen Zulassungsstellen nicht bekannt ist“. Ausgereicht hätte, so der Mann weiter, eine eidesstattliche Versicherung, die er über den Kauf hätte abgeben müssen.
Diese Aussage bestätigt die Wiesbadener Zulassungsstelle in einem Schreiben an den Hannoveraner und erklärt die Zulassungsstelle des Wohnorts für zuständig: „Nach der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Paragraf 75) ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr erforderlich. Die entsprechenden Daten sind von der Zulassungsbehörde eigenständig im Kraftfahrt-Bundesamt abzurufen.“
Wo aber sind die originalen Fahrzeugpapiere? Auf diese Frage kann immer noch niemand eine Antwort geben. Eine von Informanten genannte Bank in Heilbronn bestreitet, mit Vivelacar etwas zu tun zu haben. Eine andere These, wonach das Vorgängerunternehmen Cluno noch im Besitz der Bescheinigungen sei, scheint sich nicht zu erhärten, da Cluno im Insolvenzverfahren die Papiere nicht zum Vorschein gebracht haben soll. Das geht jedenfalls aus der Stellungnahme des Insolvenzverwalters Björn Hellmann hervor: „Weder der Verbleib der Zulassungsbescheinigungen noch die Eigentumslage an den Fahrzeugen konnten bislang abschließend aufgeklärt werden.“
Fazit: Eigentümer von ehemaligen Vivelacar-Fahrzeugen dürfen sich Hoffnungen machen, endlich ihre Wagen versichern und mit ihnen fahren zu dürfen. Ihnen ist eine gut informierte Zulassungsstelle zu wünschen.