Ab 2018 ist Wolfgang Kreißig einer der obersten Jugendmedienschützer im Land. Der Präsident der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK) will Smartphones für Sechs- bis Zwölfjährige sicherer machen. Eine seiner Forderungen: vorinstallierte Jugendschutz-Software.

Kultur: Ulla Hanselmann (uh)

Stuttgart - Videos von grausamen Hinrichtungen, Pornobilder, Hate-Speech-Kommentare: Via Youtube und Whatsapp gelangen solche Inhalte zunehmend auch in die Reichweite von Kindern. Denn laut der aktuellen JIM-Studie besitzen schon 92 Prozent der Zwölf- bis Dreizehnjährigen ein Handy – und können damit audiovisuelle Inhalte konsumieren oder mit Hilfe von Messenger-Diensten kommunizieren.

 

Das Smartphone für die Sechs- bis Zwölfjährigen sicherer zu machen, ist eines der Ziele von Wolfgang Kreißig, der von 2018 an einer der obersten Jugendmedienschützer im Land sein wird. Kreißig ist seit April Präsident der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK) und übernimmt von 2018 an den Vorsitz der Kommission für Jugendmedienschutz in Deutschland (KJM). Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Fernsehen sowie im Internet.

„Das Smartphone ist die Medienzentrale der Zukunft“, sagte Kreißig in Stuttgart. Die Handys entzögen sich jedoch weitgehend der Kontrolle durch die Eltern. „Es ist nicht mehr möglich, dem Kind über die Schulter zu gucken, wie etwa beim PC“. Jugendschutz auf dem Smartphone sei derzeit eine mühsame Angelegenheit für Eltern; jede App, jedes Portal müsse einzeln kindgerecht eingestellt werden. Die LFK macht sich deshalb für festinstallierte Jugendschutz-Software auf mobilen Geräten stark. Diese Programme könnten dann von den Eltern aktiviert werden, erläuterte Benjamin Thull, Referent für Jugendmedienschutz bei der LFK, ähnlich wie Virenschutzprogramme, die ebenfalls vorinstalliert seien.

In den USA ist man weiter

Laut Kreißig hätten die großen Internetkonzerne selbst ein Interesse daran, den Jugendschutz zu verbessern, um keine Kunden zu verlieren. Sein Ziel sei es, gemeinsam mit den Anbietern Lösungen zu entwickeln. Benjamin Thull verwies auf die von Google für den US-Markt entwickelte App „Family Link“, die es Eltern ermöglicht, Nutzungszeiten und Zugriffsrechte für Apps auf den Smartphones ihrer Kinder zu steuern. Um Kinder vor bedenklichem oder gefährlichem „User generated Content“ , also von Privatpersonen hochgeladenen Inhalten, auf Videoportalen oder sozialen Medien zu schützen, könne die „Fingerprint-Methode“ angewandt werden: Sie verhindert, dass ein bereits gelöschter Inhalt ein weiteres Mal hochgeladen wird.

Eine weiterer Knackpunkt für Kreißig: die „Rechtsdurchsetzung im Netz“. Schleichwerbung, nicht gekennzeichnete Produktplatzierungen oder auch direkte Kaufaufforderungen an Kinder und Jugendliche, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen: Was im TV verboten sei, dürfe auch im Internet nicht erlaubt sein. Deshalb haben die Medienaufsichten die sogenannten Influencer ins Visier genommen – Youtuber, die mit ihren Internetvideos teilweise Millionen User erreichen. Ziel sei es, deren Bewusstsein für den Jugendschutz zu stärken und Aufklärung zu betreiben; hier habe bereits ein positiver Austausch stattgefunden, so Kreißig. So hat die LFK etwa eine „FAQ-Liste“ der Landesmedienanstalten mitentwickelt, die darüber informiert, wann und wie Werbung in sozialen Medien gekennzeichnet sein muss. Beim Thema Kaufappelle hat die KJM zudem ein Gutachten bei der Hochschule der Medien Stuttgart in Auftrag gegeben, welches das Ausmaß der gesetzeswidrigen Kaufappelle an Kinder und Jugendliche erforschen soll.

Positiver Austausch mit den Influencern

Wenig Einfluss haben die Medienschützer indes auf das, was auf Nachrichtendiensten wie Whatsapp passiert. Wenn hier in einer Gruppe von Sechsjährigen beispielsweise ein Nacktfoto kursiert, „da kommen wir nicht dran“, wie Benjamin Thull formulierte. Hier ist die allgemeine Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen gefragt – um diese, etwa mit Angeboten wie klick-tipps.net oder internet-abc.de, zu fördern, stehen der LFK jährlich 800 000 Euro zur Verfügung.