Für Richter sowie für Gerichtsvollzieher, Pflichtverteidiger oder Zeugen muss das Land mehr aufwenden als hereinkommt. Jetzt wurden die Gebühren erhöht. Auch Rechtsanwälte und Notare können nun mehr verlangen.

Stuttgart - Der Rechtsstaat wird teurer. Am 1. August tritt ein Gesetz in Kraft, das auf breiter Front die Gebühren neu regelt, die beim Beschreiten des Rechtsweges anfallen; unterm Strich werden sie erhöht. Die Gerichtskosten selbst steigen, aber auch die Anwaltsgebühren. Daneben werden auch die Sätze für Notare heraufgesetzt; wer also ein Testament aufsetzen, einen Ehevertrag schließen, ein Haus kaufen oder eine Firma gründen will, zahlt für die Beurkundung teilweise erheblich mehr.

 

Das Ganze ist ein Paket, das auf Bundesebene gepackt werden musste, aber vor allem von den Ländern betrieben wurde. Sie waren mit dem ersten vom Bundestag beschlossenen Katalog auch nicht zufrieden und gingen über den Vermittlungsausschuss. Dessen Ergebnis wurde von der Länderkammer am 5. Juli abgesegnet, am 29. Juli wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Jetzt sind die neuen Gebühren fällig.

Aufschlag um 16 Prozent

Für einen einfachen Fall hat das baden-württembergische Justizministerium eine Beispielrechnung aufgestellt. So wird ein zivilrechtlicher Streit angenommen, bei dem die beiden Kontrahenten je von einem Rechtsanwalt vertreten werden und es am Ende zu einem streitigen Urteil kommt. Der Streitwert liegt bei 10 000 Euro. Bisher betrugen die Gerichtskosten in einem so gelagerten Fall 588 Euro, jetzt müssen 723 Euro berappt werden. Die zwei Anwälte von Kläger und Beklagtem können statt bisher 1469,65 jetzt 1683,85 Euro in Rechnung stellen. Insgesamt kostet das Verfahren somit statt 3527,30 nun 4090,70 Euro. Das ist ein Aufschlag um fast 16 Prozent.

In die Freude über höhere Gebühren, die sie verlangen können, mischt sich bei Anwälten freilich schon Sorge, ob sich angesichts der höheren Kosten Bürger und Unternehmen den Zugang zum Recht noch leisten können oder wollen. In den Justizressorts in Bund und Ländern werden die Änderungen begrüßt. Eine Verteuerung der Berufungsinstanz solle es nicht geben, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Von Kostendeckung weit entfernt

Der Druck zur Neuerung kam von zwei Seiten. So rügt zum einen der baden-württembergische Landesrechnungshof schon seit Jahren, dass die Justiz im Südwesten eine immer niedrigere Kostendeckung erziele. Schon 2008 musste der Steuerzahler 660 Millionen Euro zuschießen, damit die Leistungen von Richtern, Staatsanwälten, aber auch von Gerichtsvollziehern, Pflichtverteidigern, Dolmetschern, Sachverständigen und Zeugen finanziert werden konnten. Der Kostendeckungsgrad sank aber immer weiter, derzeit, sagt eine Sprecherin von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) liegt er bei 48 Prozent. Die Erhöhungen spielten dem Land grob geschätzt 40 Millionen Euro zusätzlich ein.

Das zweite Motiv zur Verteuerung: „Mit Rücksicht auf die gestiegenen Kosten und zur Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung“, so das Stuttgarter Justizressort, wurden neben den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltsgebühren auch Vergütungen, Honorare und Entschädigungen zum Beispiel für Sachverständige, Übersetzer oder ehrenamtliche Richter „moderat“ angehoben.

Davon profitieren auch die Notare. Deren Gebührenordnung sei zuletzt 1987 nach oben korrigiert worden. Darum wurden auch ihre Sätze neu gefasst. Wer zum Beispiel per Testament die Erbfolge für sein Vermögen von 50 000 Euro regeln will muss ab sofort 165 Euro Notargebühren einkalkulieren. Bisher waren es 132 Euro. Dazu kommen Schreibauslagen, Porto, Telefongebühren und die Mehrwertsteuer.