An der Beamtenhoschule des Landes hat man sich über gesetzliche Vorgaben großzügig hinweggesetzt. Das muss aufhören, fordert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war eine Klage, die die Steuergewerkschaft bei ihrer Umfrage an der Beamtenhochschule öfter zu hören bekam. Die Ausbildung in Ludwigsburg sei das eine, die Realität in den Finanzämtern etwas ganz anderes – so monierten es etliche Absolventen. Auf die hehre Theorie im Hörsaal folge ein Praxisschock und eine zusätzliche Lehrzeit am Arbeitsplatz. Der Befund verwundert nicht, wenn man nun sieht, wie die Hochschule mit einer Vorgabe zur Praxisnähe umging.

 

Nach einigen Jahren Lehre sollen hauptamtliche Dozenten wieder Erfahrungen in der Finanzverwaltung sammeln – das ist klar geregelt und fraglos sinnvoll. Doch in Ludwigsburg setzt man sich seit Jahren darüber hinweg – auch noch nach 2012, als die Pflicht verschärft wurde. Hochschule, Oberfinanzdirektion und Finanzministerium hätten sie einvernehmlich „ausgesetzt“, erfährt die staunende Öffentlichkeit eher beiläufig. Tatsächlich mag es eine Phase gegeben haben, in der es schwer fiel, die Vorschrift zu befolgen; stark steigende Studierendenzahlen forderten da wohl ihren Tribut. Gerade in der Beamtenausbildung aber kann es keine Dauerlösung sein, geltendes Recht einfach zu ignorieren. Es wird höchste Zeit, dass Hochschule und Ministerien die Dozenten nun endlich zur vorgeschriebenen Praxisauffrischung schicken.