Das Umweltministerium und der Landesschafzuchtverband haben sich auf Zuschuss- und Entschädigungsregeln geeinigt. Die Hürden sind niedriger als in anderen Bundesländern.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Selten hat man Anette Wohlfahrt, die Geschäftsführerin des Landesschafzuchtverbandes (LSV), so zufrieden erlebt, wenn es um das Thema Wolf ging: „Die Schäfer brauchen gangbare Maßnahmen, und die haben wir jetzt.“ Bei einem Gespräch am Donnerstag einigten sich Umweltstaatssekretär Andre Baumann und der LSV darauf, dass bei der Höhe des Schutzzauns 90 Zentimeter ausreichen, um im Fall eines Wolfsrisses eine Entschädigung zu erhalten. In anderen Bundesländern seien 120 Zentimeter oder gar die Haltung eines Herdenschutzhundes Voraussetzung für Zahlungen, so Wohlfahrt.

 

Weiter versprach Andre Baumann, dass Fördergeld – die Kosten für Schutzmaßnahmen können bis zu 90 Prozent erstattet werden – und die Entschädigung bei gerissenen Tieren (im Jahr 2017 belief sich diese Summe auf 600 Euro) schnell und unbürokratisch abgewickelt würden. „Wir brauchen die Schäferei, um unsere Kulturlandschaften zu erhalten“, betonte Baumann. Beide Seiten lobten die konstruktive Atmosphäre des Gesprächs; beim Land sprach man sogar davon, dass in dieser schwierigen Materie nun der gordische Knoten durchschlagen sei. Es gebe aber schon noch offene Fragen, betonte Wohlfahrt – etwa wie man Offenställe vor dem Wolf schützen müsse. An der grundsätzlichen Ablehnung des Wolfes hält der LSV fest. Der Nabu-Chef Johannes Enssle begrüßte die „praktikablen und pragmatischen Lösungen“.

In der Praxis sieht die Sache aber anders aus. Bisher seien noch keine Fördergelder konkret zur Abwehr des Wolfes ausbezahlt worden, sagte die Ministeriumssprecherin Silke John. Denn erst, wenn ein Wolf mehrfach in einem Gebiet Nutztiere getötet hat, wird es zur „Gebietskulisse“ erklärt; und erst dann können Schäfer Zuschüsse erhalten. In Bad Wildbad könnte es so weit kommen. Aber noch müssen Schäfer im Südwesten alle Schutzmaßnahmen gegen den Wolf selbst bezahlen. Auch für Herdenschutzhunde gibt es keine finanzielle Unterstützung. Doch es wird beim Land überlegt, deren Einsatz zu fördern.