Die Vorsitzende Erika Steinbach teilte mit, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung eine Teilhabe an staatlicher Finanzhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen will.

Berlin - Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will eine Teilhabe an staatlicher Finanzhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen. Das teilte deren Vorsitzende Erika Steinbach am Montag in Berlin mit. Bundesregierung und Bundestag hätten sich geweigert, Anträge ihrer Stiftung auf Förderung für die beiden Haushaltsjahre 2018 und 2019 zu berücksichtigen, erklärte die Stiftung zur Begründung.

 

Nach Meinung der Stiftung verstoßen Bundesregierung und Bundestag damit gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Den Richtern zufolge haben parteinahe Stiftungen Anspruch auf staatliche Gelder, wenn sie eine dauerhafte und gewichtige politische „Grundströmung“ repräsentieren. Eine eigene gesetzliche Grundlage gibt es aber nicht.

Als Vereine erhalten die politische Stiftungen ihre Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, über die Verteilung der Mittel und die Zahl der berücksichtigten Stiftungen entscheidet das Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dabei orientiert es sich an den Leitlinien einer „Gemeinsamen Erklärung“ der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach gilt als Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung, dass die korrespondierende Partei „wiederholt“ im Bundestag vertreten ist.

SPD, Grünen, FDP und Linke kritisierten den Vorstoß scharf

Das ist bei der AfD nicht der Fall, sie zog im Vorjahr erstmals auf nationaler Ebene ins Parlament ein. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung will die bisherige Auslegung der Regelung nun per Klage verändern. Bereits im Sommer hatte die AfD die Praxis der Stiftungs-Finanzierung durch den Staat als „rechtsstaatswidrig“ bezeichnet und einen eigenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bereichs eingebracht. Demnach sollen auch Stiftungen aus dem Umfeld einer Partei in den Genuss von Hilfen kommen, die zeitgleich zu ihrem erstmaligen Einzug in den Bundestag „in Fraktionsstärke in mindestens acht Landtagen vertreten ist“.

SPD, Grünen, FDP und Linke kritisierten den Vorstoß damals scharf. Sie warfen der AfD vor, der Stiftung aus ihrem eigenen politischen Umfeld durch einen „maßgeschneiderten“ Gesetzentwurf lediglich schneller als bislang üblich den Zugang zu staatlichen Zahlungen sichern zu wollen.