Verspätetet Züge sorgen bei Bahnfahrern regelmäßig für Frust. Dann ist es gut, seine Rechte zu kennen. Wir verraten mehr über Zugbindung und Erstattungen. Und wann darf man eigentlich ein Taxi nehmen?

Berlin - Sturmtief „Eberhard“ hat am Sonntag den Bahnverkehr durcheinandergewirbelt. Auch am Montag kam es weiter zu Beeinträchtigungen. In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung:

 

Ab 20 Minuten: Wenn Bahnreisende davon ausgehen können, dass ihr Zug am Zielbahnhof mehr als 20 Minuten verspätet sein wird, löst dies die Zugbindung von Tickets auf. Dann dürfen die Betroffenen den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt - zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE -, muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen.

Ab 60 Minuten: Wenn die Verspätung mehr als eine Stunde beträgt, können Reisende die Fahrt nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Passagiere, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Entschließen sie sich, trotzdem weiter zu fahren, haben sie Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte.

Entschädigung einfordern: Um eine Entschädigung zu bekommen, müssen sich die Betroffenen ein Fahrgastrechteformular besorgen und ausfüllen. Das Formular wird manchmal direkt im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Kunden können Entschädigungen noch bis zu ein Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung vom Zugpersonal oder am Bahnhof auf dem Formular bestätigen zu lassen.

Kosten für Taxi und Hotel: Wer auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen muss, um noch zum Ziel zu kommen, kann die Kosten dafür bis zu einer Höhe von 80 Euro unter bestimmten Bedingungen von der Bahn zurückfordern. So muss die planmäßige Ankunftszeit zwischen 00.00 und 05.00 Uhr liegen und der Zug mindestens eine Stunde Verspätung haben.

Alternativ haben Kunden Ansprüche, wenn die letzte planmäßige Verbindung des Tages ausfällt. Wer auch mit dem Taxi nicht mehr nach Hause kommt, dem zahlt die Bahn die Übernachtung. Sie erstattet die Kosten aber nur, wenn sie kein anderes Reisemittel oder eine eigene Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann. Deshalb sollten Bahnreisende immer vorab mit dem Servicepersonal sprechen. Anschließend müssen die Betroffenen ihre Kosten per Fahrgastrechteformular und beigelegten Originalfahrschein und Originalquittungen einfordern.

Verfallene Reservierung: Haben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld zurückholen. Dafür müssen sie Fahrgastrechteformular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen.

Wie reagierte die Bahn auf Sturmtief „Eberhard“? Nach den Beeinträchtigungen durch das Sturmtief stellten Bahnmitarbeiter an den betroffenen Bahnhöfen Taxi- und Hotelgutscheine aus. Außerdem wurden Aufenthaltszüge für die Nacht bereitgestellt. Alle Zugbindungen für am Sonntag und Montag geplante Fahrten wurden aufgehoben. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit bis zu einer Woche nach Reisedatum oder können kostenfrei storniert werden.