Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lässt nicht locker. Mit neuen Testergebnissen kritisiert die Organisation erneut, die Abgasreinigung bei Mercedes-Fahrzeugen sei mangelhaft.

Stuttgart - Die Schadstoffwerte im Abgas von Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz liegen dramatisch über den zulässigen Grenzwerten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe zwei Fahrzeuge der aktuellen B- und C-Klasse gemessen und erneut dramatische Abweichungen festgestellt, sagt Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Umwelthilfe. Das nur drei Monate alte C-Klasse Modell mit Dieselmotor sei „9,7 mal schmutziger als erlaubt“. Die B-Klasse habe den Grenzwert um das 13-fache überschritten.

 

Die DUH hatte bereits im Januar 2016 auf starke Abweichungen der Stickoxidwerte bei Mercedes, aber auch bei andern deutschen und ausländischen Herstellen hingewiesen. Daimler hatte mit einer Unterlassungsklage versucht, Äußerungen der Umwelthilfe zu verhindern. Die Klage wurde mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Dezember abgewiesen.

Prozess gegen Daimler verschoben

An diesem Dienstag sollte vor dem Landgericht Stuttgart über Werbeaussagen zu Schadstoffemissionen der Mercedes C-Klasse 220 BlueTEC CDi verhandelt werden. Die Umwelthilfe hatte geklagt, die Aussagen seien falsch. Die Daimler AG habe den Gerichtstermin kurzfrisitg platzen lassen, so die Umwelthilfe. Grund sie, dass Daimler die Zusammensetzung des Richterkollegiums ablehne. Der Termin wurde aufgehoben.

Der Daimler-Konzern räumt ein, dass man einen Passus in der EU-Zulassungsverordnung für Euro-5- und Euro-6-Dieselfahrzeuge nutze, der die Drosselung der Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen erlaubt. Das solle den Motor vor Beschädigungen schützen. Der Eingriff in die Steuerung sei eine „ganz normale technische Maßnahme, keine Abschaltung“. Die Drosselung greift offenbar schon bei Temperaturen von weniger als zehn Grad plus.

DUH fordert Fahrverbote

Es gebe kaum noch einen deutschen Hersteller, dessen Werte schlechter seien als die der von der DUH gemessenen Mercedes-Fahrzeuge, sagt die Umwelthilfe. Die Organisation klagt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf die Einhaltung der von der EU seit 2010 vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid. „Solange nicht mit Fahrverboten gearbeitet wird, können diese Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit nicht eingehalten werden“, sagt Resch. Farhverbote müssten womöglich auch an die Temperatur geknüpft werden. Das Gericht hat von der Landesregierung eine Stellungnahme eingefordert. Sie soll erklären, wie die Grenzwerte in Stuttgart verbindlich zum 1. Januar 2018 eingehalten werden können.

Mit dem Problem, die Grenzwerte bei Stickoxid nicht einzuhalten, kämpfen rund 80 deutsche Städte. Das Bundes-Umweltministerium von Barbara Hendricks (SPD) hatte vergangenen Freitag gegenüber dem von Alexander Dobrindt (CSU) geleiteten Verkehrsministerium neue Vorschläge für eine erweiterte Plakettenpflicht gemacht. Graue und weiße Plaketten sollten speziell für Stickoxide gelten. Die bisherigen, von denen in Stuttgart noch die grüne gilt, beziehen sich auf Feinstaub.