Die Deutsche Umwelthilfe ist bekannt dafür, dass sie vielerorts erfolgreich Fahrverbote einklagt. Doch bei dem gemeinnützigen Verein setzt man nicht allein auf den Kampf gegen den Diesel.

Stuttgart - Klar, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Dieselfahrverbote – davon haben die meisten schon gehört. Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber noch in einer anderen Sache über die DUH geurteilt: über die Abmahnungen, die der Verein regelmäßig etwa an Autohäuser schickt. Die Frage war, ob sich die DUH dadurch finanzieren darf oder ob sie die Abmahnungen missbraucht. Nein, urteilt der BGH.

 

Und der Fall zeigt: Die DUH ist zwar ein vergleichsweise kleiner Verein, er hat aber eine große Wirkung. Doch bei der DUH setzt man nicht allein auf den Kampf gegen den Diesel. Ein Überblick.

Verbraucherschutz

Die DUH sieht sich auch als Verbraucherschutzorganisation. In dieser Funktion darf sie Unternehmen abmahnen, wenn sie Verbraucher falsch oder nicht vollständig informieren. Bei der BGH-Entscheidung ging es um einen Stuttgarter Autohändler, den die DUH abgemahnt hatte. Er hatte bei einer Werbung für einen Neuwagen Verbrauch und Schadstoffausstoß nicht korrekt angegeben. Der Händler klagte gegen die Abmahnung und warf der DUH vor, damit ihre politische Arbeit für den Umweltschutz zu subventionieren.

In anderen Fällen ist die DUH gegen Werbung von Autoherstellern vorgegangen, die Autos als umweltschonend oder emissionsarm beworben hatten, obwohl das nicht der Fall war. 2017 hat die DUH etwa höchstgerichtlich durchgesetzt, dass Immobilienmakler bei Werbung für ihre Wohnungen und Häuser die energetische Qualität immer angeben müssen. Bei anderen Gerichtsverfahren ging es auch um Schadstoffe in Kunststoffverpackungen oder um Grenzwerte für giftiges Quecksilber in Energiesparlampen.

Insgesamt machen die Einnahmen aus dem Verbraucherschutz ungefähr ein Viertel der gesamten Einnahmen der DUH aus. 2017 waren es laut Geschäftsbericht 2,2 Millionen Euro. Im Bereich Verbraucherschutz versendet die DUH laut eigenen Angaben pro Woche 30 Abmahnungen und führt, wenn die abgemahnten Unternehmen kein Einsehen haben, ein Gerichtsverfahren – das sind rund 400 im Jahr.

Rechnet man die Einnahmen hieraus auf die Verfahren um, stehen am Ende im Schnitt pro Verfahren 5500 Euro Abmahngebühren oder Vertragsstrafen. Rechnet man sie auf die ungefähre Summe aller Abmahnungen um, sind es rund 1400 Euro pro Abmahnung.

Der größte Geldquelle der DUH sind laut Geschäftsbericht 2017 Projektzuschüsse von 2,5 Millionen Euro. Ein großer Teil sind auch Spenden – von Privatleuten und Unternehmen kommen hier auch noch einmal rund 2,2 Millionen Euro zusammen. Kritik hatte die DUH einstecken müssen als bekannt wurde, dass unter den Spendern auch ausländische Autohersteller sind. Insgesamt arbeiteten Ende 2018 bei der DUH 113 Menschen.

Fahrverbote

Die Fahrverbote für Diesel in vielen deutschen Städten erstreitet die DUH dagegen als Umweltschutzorganisation, unabhängig von ihrer Tätigkeit im Verbraucherschutz. Es geht ihr um bessere Luft – wo die Grenzwerte für Stickoxid in der Luft überschritten werden, klagt die DUH. Derzeit treibt die DUH etwa das Land Baden-Württemberg vor sich her, um ein Dieselfahrverbot für Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 durchzusetzen.

Gerade läuft eine Zwangsvollstreckung gegen das Land, weil die Landesregierung die in einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 vorgesehenen Fahrverbote für Euro-5-Diesel ab September 2019 nicht umsetzen will. Auch die Stadt Ludwigsburg befindet sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der DUH, auch hier geht es unter anderem um ein Verbot für Euro-5-Diesel.

„Dieses Jahr werden wir erleben, wie in den ersten Städten mit schlechter Luft die Atemluft durch Dieselfahrverbote spürbar besser wird. Unser Ziel ist, bis Ende des Jahres 2019 überall in Deutschland das Recht auf saubere Luft durchzusetzen“, lässt sich DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch im Geschäftsbericht zitieren.

Umweltschutz

Der Einsatz für Umweltschutz und Verbraucherrechte beschränkt sich dabei aber nicht auf Dieselfahrverbote oder Abmahnungen. Die DUH betreibt auch Lobby für Tierschutz, etwa in der Fischerei oder in der Landwirtschaft. Dabei geht es um umweltschonende Fangquoten für Fische oder eine nachhaltige Landwirtschaft.