Wenn Paare heiraten, nehmen sie weiterhin mit großer Mehrheit den Familiennamen des Mannes an. Allerdings steigt die Zahl der Paare leicht an, die sich für den Familiennamen der Frau entscheiden.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Wiesbaden/Stuttgart - Auch heute noch wird der Name des Mannes bei der großen Mehrheit der Eheschließungen in Deutschland zum gemeinsamen Ehenamen. Nur einer von 16 Männern nimmt bei der Hochzeit den Familiennamen seiner Ehefrau an. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), die in Wiesbaden veröffentlicht wurde.

 

75 Prozent der Paare wählen den Familiennamen des Mannes

Demnach sank der Anteil der männlichen Familiennamen in den vergangenen Jahrzehnten zwar deutlich, blieb aber hoch. 1976 wurde der Name des Mannes nach der Heirat nahezu immer (98 Prozent) zum gemeinsamen Ehenamen. 2016 war dieser Wert auf rund 75 Prozent gesunken. Zugleich entschieden sich sechs Prozent der Paare dazu, gemeinsam den Nachnamen der Frau anzunehmen.

In zwölf Prozent der Fälle behielten beide Partner die ursprünglichen Namen. Einen Doppelnamen wählen acht Prozent der Paare. Waren es vor 40 Jahren zu 96 Prozent die Frauen, die einen Doppelnamen annahmen, entscheiden sich inzwischen zwölf Prozent der Männer für einen Doppelnamen.

Für ihre Studie erhielt die GfdS nach eigenen Angaben detaillierte Daten von 174 Standesämtern für die Jahre 1976, 1986, 1996, 2006 und 2016. Damit wurden rund 20 000 Eheschließungen pro Erhebungsjahr abgedeckt. Insgesamt heirateten laut Statistischem Bundesamt 1976 rund 510 000 Paare, 2016 lag die Zahl der Eheschließungen demnach bei etwa 410 000.

Seit 1994 darf die Frau entscheiden, wie sie sich nennt

Seit 1976 müssen sich Paare bei der Hochzeit nicht mehr zwangsläufig auf den Familiennamen des Mannes festlegen. Konnten sie sich allerdings nicht einigen, galt der Name des Mannes von der Heirat an für beide. Diese Regelung wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Am 1. April 1994 trat das neue Familiennamenrechtsgesetz in Kraft. Inzwischen ist nicht einmal mehr ein gemeinsamer Familienname Pflicht.

Das Festhalten an Traditionen bestätigt auch Beate Tripp vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS). „Man ist noch sehr traditionell unterwegs.“ Meist einigten sich die Paare schon auf eine bestimmte Namensführung, wenn sie das Aufgebot bestellen. Aber manchmal gebe es auch Überraschungen am Hochzeitstag, wenn dann spontan erklärt wird, man wolle doch den Namen des anderen annehmen. „Schatz, das ist mein Hochzeitsgeschenk an dich.“ Meistens, so Beate Tripp, machten Frauen dieses Geschenk.

Auch in Stuttgart ist die Namenswahl männerlastig

Nach Angaben des Standesamts Stuttgart wurden 2017 insgesamt 1108 Ehen geschlossen. Davon wurde in 738 Fällen der Geburtsname des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt. 53 Frauen wählten dabei einen Doppelnamen und stellten ihren Familiennamen voran, 17 Frauen stellten ihn hintenan.

Bei 39 Paaren wurde der Name der Frau der Ehename, wobei elf Männer einen Doppelnamen wählten und ihren Namen voranstellten, drei stellten ihn hinter den Namen der Frau. 322 Paare blieben bei ihrem jeweiligen Nachnamen.

„In den allermeisten Fällen ist es so, dass der Name des Mannes Ehename wird. Daran hat sich seit früher nicht viel geändert“, erklärt Standesamtsleiterin Verena Rathgeb-Stein. Ihrer Meinung nach ist die Namensgebung kein Überbleibsel einer patriarchalischen Gesellschaft. „Es ist eher im Bewusstsein der meisten so verankert.“

Tradition ist entscheidender Grund für Namensgebung

Wie die GdfS in Befragungen von Ehepaaren herausgefunden hat, wird es oft mit der Tradition begründet, wenn sich ein Paar für den Familiennamen des Mannes entscheidet. „So ist es üblich, so hat man es seit Jahrhunderten gemacht“, betont Frauke Rüdebusch von der GfdS. „Diese Argumentation wird meist von den Männern selbst genutzt, die es mitunter als ein Zeichen von Schwäche, von Unmännlichkeit empfinden, wenn sie den Namen ihrer Frau annehmen. Dieses Denken ist in den Köpfen vieler Menschen noch stark verwurzelt.“

Daneben gibt es laut der Studie noch viele andere Gründe wie den ästhetischen Klang des Namens, die Familienlinie, einen Firmennamen oder eine auf dem Geburtsnamen aufgebaute berufliche Karriere. Der Kompromiss: der Doppelname, von dem acht Prozent der Paare Gebrauch machen.

Identität und Neubeginn

Den eigenen Namen aufzugeben sei für die wenigsten eine leichte Entscheidung. Mit dem Namen sei ein Stück Identität verbunden, dessen Verlust als schmerzhaft empfunden werden könnte, betont Frauke Rüdebusch. „Aus anderer Perspektive betrachtet markiert ein neuer Name auch nach außen hin eine sichtbare Veränderung, einen Neubeginn. Und auch das ist manchmal nicht unwillkommen.“

Die Soziologin Paula Villa von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München verwundert es, dass es nach wie vor so ungleich sei, welcher Name Männern und Frauen wie viel bedeutet. „Und mich wundert schon, wie problemlos eher Frauen ihren Namen aufgeben – das hat schon auch einen symbolischen Wert.“

Familienname: Diese Varianten sind möglich

Seit das neue Familiennamensrechtsgesetz am 1. April 1994 in Kraft getreten ist, können Frauen und Männer gleichberechtigt entscheiden, wie sie nach der Trauung heißen wollen. Mehrere Varianten sind nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins in Berlin möglich:

Name des Mannes

Bei der traditionellen und meistgewählten Variante gibt die Frau ihren Namen auf und wählt denjenigen ihres Angetrauten.

Name der Frau

Nur wenige Männer wählen die Alternative und nehmen den Namen ihrer Gattin an.

Doppelname

Das Paar kann sich für einen Doppelnamen entscheiden. Einer von beiden kann den Doppelnamen wählen, während der andere seinen Namen behält. Auch kann man wählen, welcher Familienname als erster im Doppelnamen steht. Um Namensketten zu vermeiden, darf der Familienname eines Partners nicht an den Doppelnamen angehängt werden.

Name beibehalten

Paare dürfen nach der Hochzeit ihren eigenen Namen behalten, so dass es zwei Familiennamen gibt. Auch nach einer Scheidung oder einer erneuten Eheschließung darf der Name des Ex-Partners beibehalten werden. Scheidungskinder behalten den Ehenamen der Eltern, da die Namensbestimmung laut Anwaltverein „grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist“.