Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat das Berufungsverfahren gegen den Karlsruher SC eingestellt. Bei der Abschiedsparty vom Wildparkstadion gab es eine Pyroshow, die dem DFB sauer aufstieß.

Frankfurt am Main/Karlsruhe - Im Streit um die Pyroshow zum Abschied des alten Karlsruher Wildparkstadions hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) das Berufungsverfahren eingestellt. Im Gegenzug zahlt der Zweitligist Karlsruher SC eine Geldstrafe von 3000 Euro an eine DFB-Kulturstiftung, wie beide Seiten am Dienstag mitteilten. Nach DFB-Angaben stimmte der Verein dem Beschluss zu, der demnach rechtskräftig ist.

 

Das DFB-Sportgericht hatte den KSC zuvor wegen unsportlichen Verhaltens verurteilt. Die Badener waren dagegen in Berufung gegangen. Hintergrund ist die Abschiedsparty vom Wildparkstadion vom November 2018. Lange nach dem Schlusspfiff des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers waren etwa 140 Seenotfackeln abgebrannt worden. Veranstalter war nicht der KSC, sondern der Karlsruher Fan-Dachverband Supporters. Die örtlichen Behörden hatten die Pyroshow genehmigt.

Die Veranstaltung sei „ordnungsgemäß vorbereitet und beanstandungsfrei durchgeführt“ worden, teilten KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und KSC-Geschäftsführer Michael Becker mit. Das DFB-Bundesgericht argumentierte dagegen, dass die Abschiedsfeier vom DFB genehmigt hätte werden müssen. „Aus diesem Sachverhalt hätten sich in der Folge weitere Verfahren ergeben können“, sagte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Achim Späth.