„Vermögensungleichheit nimmt nicht zu“
Schon diese Analyse lässt Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, nicht gelten. „Wir wissen aus dem Vergleich mit anderen Ländern, dass diese Steuer an der Vermögensverteilung überhaupt nichts ändert“, sagt er. Außerdem habe die Vermögensungleichheit in Deutschland nach wissenschaftlichen Studien seit 2007 nicht mehr zugenommen.
Kirchdörfer zufolge wird die Debatte „vor allem wegen ihrer parteipolitischen Symbolkraft“ geführt. „Das erscheint mir wie ein Relikt aus der Zeit klassenkämpferischer Politik – ich dachte eigentlich, wir hätten das überwunden“, sagt er und erinnert an Goethes Satz: „Die Geister, die ich rief – werd’ ich nun nicht los.“ Je nach Wahlausgang hält er es für „absolut realistisch, dass wir mit einer Vermögensteuer konfrontiert werden“. Die Familienunternehmer „verfolgen die Diskussion mit großer Verunsicherung und Empörung, weil eine gewaltige Belastung droht“.
Starke sollen höhere Beiträge leisten
Körzell lässt sich nicht beirren: Die Vermögensteuer sei zentral, um die Zukunft des Landes zu gestalten – „denn auch diese Einnahmen sind wichtig für staatliche Investitionen“. Wer WLAN an jeder Milchkanne, sichere Brücken oder Klimaneutralität haben wolle, müsse dies auch bezahlen. „Auf Kredit werden wir aber nicht alles finanzieren können“, sagt das DGB-Führungsmitglied. Deshalb müssten auch jene mehr beitragen, die die Infrastruktur für ihre Betriebe nutzten.
Kirchdörfer wendet ein, die Frage nach den coronabedingten Belastungen des Staates und der Finanzierung notwendiger Investitionen, vor allem in die Bildung, müsse man zweifellos stellen. „Wenn es uns gelingt, durch die richtigen Rahmenbedingungen für Wachstum zu sorgen und die Wirtschaft wie vor Corona zum Laufen zu bringen, erreichen wir in wenigen Jahren niedrige Staatsverschuldungsquoten wie vor der Krise.“ Wenn dagegen den Unternehmen durch Substanzsteuern die Kraft zum Investieren genommen werde, „sehe ich schwarz, was die Reduktion der Schulden betrifft“.
„Substanzieller Eingriff in das Eigentum“
Die Familienunternehmer sehen die Vermögensteuer „eindeutig als substanziellen Eingriff in ihr Eigentum“ – auch weil sie in vollständig versteuertes Einkommen eingreift. „Diese wirtschaftliche Doppelbesteuerung wird als äußerst ungerecht empfunden“, sagt Kirchdörfer. Kein Unternehmer verstehe, warum auch dann Vermögensteuer anfallen soll, wenn kein Gewinn entsteht.
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Körzell versichert: „Auf jeden Fall“ lasse sich Vermögen von Firmen besteuern, ohne die Wirtschaft zu beschädigen. „Wer das Gegenteil behauptet, will einfach nur Angst und Panik im Verteilungskampf schüren.“ Der DGB gehe nicht von Kollateralschäden aus, also von einer Schwächung der meisten kleineren und mittleren Firmen. „Wir sehen den Substanzverzehr nicht“, betont das Vorstandsmitglied. Es würden keine Jobs gefährdet. Wenn der Staat das Geld investiert und Arbeitsplätze geschaffen werden, eröffne dies auch neue Perspektiven für die Unternehmen.
DGB-Konzept: Fünf Milliarden Euro für Baden-Württemberg
Der DGB hat ein eigenes Steuerkonzept entwickelt. Demzufolge würde nur die Vermögensteuer den Bundesländern 28 Milliarden Euro pro Jahr einbringen – allein dem Land Baden-Württemberg an die fünf Milliarden. „Wir sehen bei einer Vermögensteuer in der Größenordnung, die wir vorschlagen, keine Gefahr für Betriebsvermögen, weil die Steuer in aller Regel aus den Gewinnen bezahlt werden kann“, sagt Körzell.
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Kirchdörfer ist nicht beruhigt. „Die Behauptung, es würden nur die ganz Reichen und damit ein ganz kleiner Teil der Bevölkerung getroffen, ist falsch“, sagt er. Die Vermögensteuer treffe im Kern „viel mehr Bürger, als man uns glauben machen will“ und würde „einen gewaltigen Kollateralschaden“ anrichten. „Sie würde in der Praxis – außer den ganz kleinen – jedes Familienunternehmen treffen.“
Hoher Aufwand – geringer Ertrag?
Eine gänzliche Freistellung von Betriebsvermögen hält Kirchdörfer für nicht umsetzbar. In Betrieben steckten hohe Werte; auf deren Besteuerung könne man politisch nicht verzichten, wenn man die Vermögensteuer rechtfertigen wolle. „Auch ist es aus Sicht des Verfassungsgerichts problematisch, wenn man Betriebsvermögen aus der Bemessungsbasis herausnimmt.“ So sei das Versprechen, Betriebsvermögen zu verschonen, „nicht mehr als eine Beruhigungspille“.
Kirchdörfer moniert auch den hohen Erhebungsaufwand – bei relativ geringem Ertrag. Körzell winkt ab: „Um Gerechtigkeit zu schaffen, ist der Personalaufwand kein Argument.“ Man könne es mit Selbstveranlagung machen oder Vermögensverwalter und Banken verpflichten, alles zu melden, was über 50 000 Euro an Vermögen da ist. „Und der Kontrolldruck muss groß sein – dann hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen.“ Die von der Linken geforderte einmalige Vermögensabgabe lehnt der DGB ab. „Dies wäre nur ein Einmaleffekt“, sagt Körzell. Gerechter wäre es, die Vermögensentwicklung fortlaufend zu veranlagen und zu versteuern.
Die Konzepte der Parteien
Grüne
Mehrere Parteien fordern in ihren Programmen zur Bundestagswahl die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Die Grünen plädieren für einen Steuersatz in Höhe von einem Prozent und einen Freibetrag von zwei Millionen Euro pro Person. Für Betriebsvermögen soll es verfassungsrechtlich gebotene Verschonungsregeln geben.
SPD
Die SPD nennt ebenfalls einen Steuersatz von einem Prozent auf „sehr hohe Vermögen“ mit „hohen persönlichen Freibeträge“. Für Betriebsvermögen sind Ausnahmen vorgesehen, um keine Jobs zu gefährden.
Linkspartei
Die Linke verlangt, dass Vermögen (ohne Schulden) oberhalb von einer Million Euro mit fünf Prozent belastet werden – zudem eine einmalige Vermögensabgabe zur Bewältigung der Coronakrise.