Vor dem Karlsruher Urteil über das Streikverbot für Beamte wirft Elke Hannack, Vize des Gewerkschaftsbundes, dem konkurrierenden Beamtenbund „Panikmache“ vor.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Am Dienstag nächster Woche urteilt das Bundesverfassungsgericht über das Streikverbot für Beamte. Dagegen klagen vier Lehrer mit Unterstützung des Gewerkschaftsbundes. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende setzt sich dafür ein, dass ein Teil der Beamten für seine Gehaltserhöhungen kämpfen darf.

 
Frau Hannack, wird am 12. Juni in Karlsruhe über die Abschaffung des bisherigen Berufsbeamtentums entschieden?
Ganz klar: Nein. Die Angst vor der Abschaffung des Beamtenstatus wird insbesondere von den Beamtenverbänden geschürt. Denen geht es an der Stelle nicht wirklich um die Beamten, sondern um die eigene Organisation. Wir als DGB halten das für reine Panikmache, die dazu dient, nicht die Existenzberechtigung als Beamtenbund zu verlieren. Die Frage ist doch eine andere. Nämlich die, ob Beamte – gerade diejenigen, die nicht hoheitliche Tätigkeiten ausüben – endlich auch die Möglichkeit bekommen, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und notfalls auch ihre Arbeit niederlegen zu können.
Hat der Beamtenbund Panikmache um seiner Existenzberechtigung willen nötig?
Aus meiner Sicht hätte er das überhaupt nicht nötig. Als Spitzenorganisationen für die Beamten führen wir ja beide, DGB und Beamtenbund, die Spitzengespräche mit dem Bundesinnenminister. Auch der Beamtenbund weiß, dass wir dort lediglich Anhörungsrechte haben – keine echten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, was die Gehälter und Arbeitsbedingungen anbelangt. Insofern müssten wir da gemeinsam in die Richtung gehen, dass Beamte eine ordentliche Besoldung für sich durchsetzen dürfen.
Der Beamtenbund wirft dem DGB eine ideologische Motivation vor?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sehr deutlich gesagt: Das Streikrecht ist ein Menschenrecht. Das hat überhaupt nichts mit Ideologie oder Sozialromantik zu tun. Die Frage ist, warum alle Beamten grundsätzlich von dem Recht ausgeschlossen sein sollen, ihre Gehälter durchsetzen zu können. Diese Frage wird jetzt hoffentlich auch beantwortet.
Hat das Berufsbeamtentum bisher nicht eine große Stabilitätsfunktion für den Staat?
Das stelle ich auch gar nicht in Frage. In vielen Bereichen ist es nach wie vor der Fall. Das Beamtentum hat sich aber zu einer äußerst heterogenen Gruppe entwickelt. Dazu gehören Träger hoheitlicher Funktionen und zahlreiche Beamtengruppen in nichthoheitlichen Bereichen, etwa die Lehrer. Und schließlich gibt es Beamte in privatisierten Unternehmen der Deutschen Bahn und der Post. Wir fordern nicht die Abschaffung des Berufsbeamtentums, sondern das Streikrecht in bestimmten Bereichen. Das Funktionieren des Staates würde dadurch nicht beeinträchtigt.
Welche Vorteile hätte ein Streikrecht?
Der größte Vorteil wäre, dass Beamte in letzter Konsequenz für ihre Gehälter und Arbeitsbedingungen streiken können. Wir sehen, dass sich die Bedingungen und Besoldungen in den letzten Jahren massiv verschlechtert haben. Insofern dürfen die Beamten bei der aktiven Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen nicht außen vor gelassen werden.
In der Praxis machen die Beamtenorganisationen durchaus Einfluss geltend, wenn man an die Übernahme von Tarifabschlüssen denkt?
Beim Dienstrecht des Bundes fordern wir seit langer Zeit vergeblich eine Modernisierung – da sind wir einer Meinung mit dem Beamtenbund. Aber vieles wird in den Ländern gestaltet, wo wir völlig unterschiedliche Mitwirkungsrechte haben, was nicht in Ordnung ist. Die Politik entscheidet, wir haben relativ wenig Einflussmöglichkeiten.
An welchen Stellen werden Beamte nicht gerecht besoldet?
Das ist im Grunde ein Föderalismusproblem. Eine neu verbeamtete Justizvollzugsbeamtin in Berlin etwa bekommt zwölf Prozent weniger als ihre Kollegin in Bayern. Auch der neu verbeamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz erhält über 8000 Euro brutto weniger im Jahr als sein Kollege in Bayern – das sind 18,5 Prozent Entgeltunterschied. So etwas ist ungerecht. Wir wollen den Föderalismus nicht abschaffen, aber da wirkt er kontraproduktiv. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sollte eingehalten werden.
Wäre eine Rosinenpickerei mit dem Streikrecht einerseits sowie der Unkündbarkeit und der guten Versorgung andererseits einem DGB-Mitglied in der Privatwirtschaft noch zu vermitteln?
Der Arbeitsplatzschutz ist nicht nur ein Wesensmerkmal für die Beamten. Im öffentlichen Dienst gibt es für diejenigen, die mindestens 15 Jahre bei demselben Arbeitgeber gearbeitet und mindestens das 40. Lebensjahr erreicht haben, ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz.