Der Kreis und die Diakonie Stetten beteiligen sich an einem Projekt zur Erprobung des Bundesteilhabegesetzes. Der Zeitplan ist straff, viele Dinge sind unklar. Doch der Sozialminister ist zuversichtlich.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Kernen - Von der „größten Sozialrechtsreform, die wir je hatten“, spricht Manne Lucha in Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Im Rahmen seiner Sommertour hat der Sozial- und Integrationsminister (Grüne) am Dienstag die Diakonie Stetten besucht, um sich mit den Verantwortlichen vor Ort über die konkrete Umsetzung des neuen Gesetzes auszutauschen.

 

Thomas Weiler, der bei der Diakonie Stetten das Projekt „BTHG – interne Umsetzung“ leitet, machte deutlich, dass die Realisierung des Bundesteilhabegesetzes für die Einrichtungen der Behindertenhilfe mit großen bürokratischen Herausforderungen verbunden ist. Das zeige sich etwa an dem Beispiel Miete: Bislang rechnete die Diakonie Stetten für ihre Leistungen für Menschen mit Behinderung eine Pauschale ab, in der die Miete inbegriffen war. Das Bundesteilhabegesetz zielt nun jedoch darauf ab, dass der einzelne Betroffene frei wählen kann, wo er wohnen möchte – also beispielsweise auch außerhalb einer Einrichtung für Menschen mit Handicap.

Zahl der Rechnungen wird eklatant steigen

Praktisch bedeutet das für die Betroffenen, dass sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen müssen, um das Geld für die Miete zu erhalten. Bei der Diakonie wiederum müssen zunächst sämtliche Häuser bewertet werden, damit die Mieten berechnet werden können. „Wir gehen davon aus, dass unter anderem dadurch die Zahl der Rechnungen, die wir bearbeiten müssen, von derzeit etwa 3000 auf rund 13 000 steigt“, erklärt Weiler. Dennoch: „Der Weg, den wir mit dem Bundesteilhabegesetz gehen, ist genau der richtige.“

Dieser Auffassung ist auch der Minister: „Wir kommen vom Fürsorgegedanken zum Teilhabegedanken.“ Das BTHG stelle den einzelnen Menschen und dessen Wünsche und Bedürfnisse in den Vordergrund. Obwohl noch viele Fragen in Bezug auf die Umsetzung ungeklärt sind, zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass sich das Land und die Kommunen einigen werden. Lucha betonte, dass das Land die Kommunen für die Jahre 2017 bis 2019 einmalig mit 50 Millionen Euro beim Aufbau der Betreuungsstrukturen unterstütze.

Modellprojekt untersucht die konkreten Auswirkungen

Der Echtbetrieb beginnt laut Rudolf Leonhardt, dem Fachbereichsleiter Eingliederungshilfe des Landratsamts, erst im Jahr 2020. Bis dahin nimmt der Rems-Murr-Kreis in Kooperation mit der Diakonie Stetten an einem Modellprojekt zur Erprobung der Auswirkungen des BTHG teil. „Wir wollten proaktiv tätig werden – auch, weil wir in der Region große, traditionsreiche Einrichtungen der Behindertenhilfe haben“, erklärte Leonhardt. Im Rahmen des Modellprojekts gibt es zwei Gruppen erwachsener Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, von denen eine mit den bisherigen Hilfen, die andere nach den Bestimmungen des neuen BTHG betreut wird. „So können wir die Wirkung des neuen Gesetzes erkennen und sehen, wo es Anpassungsbedarf gibt“, sagte Leonhardt und ergänzte: „Wir haben einen engen Zeitplan, ich hoffe, dass wir schnell vorankommen.“ Es beschäftige die Beteiligten, dass noch viele praktische Fragen ungeklärt seien.

„Für uns als Land ist es ein Glück, dass sich ein so großer Träger wie die Diakonie Stetten an der Erprobung beteiligt“, lobte der Minister. Bedenken von Seiten des Angehörigenbeirats der Einrichtung, dass Betroffene durch die Regelungen des BTHG schlechter gestellt werden könnten, widersprach Lucha: „Es gibt keine Leistungsverschlechterung.“

Was ist das Bundesteilhabegesetz?

Das Bundesteilhabegesetz
greift zentrale Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention auf, mit dem Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern: hin zu mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung. Um dies zu erreichen, werden Fachleistungen, die Menschen aufgrund ihrer Behinderung benötigen, klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Das ist ein kompletter Systemwechsel.

Die Diakonie Stetten
bietet an rund 100 Standorten – überwiegend im Großraum Stuttgart – Wohn-, Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie therapeutische und medizinische Hilfen an. Ihre Dienstleistungen richten sich an Menschen mit Behinderungen und deren Familien, junge Menschen mit Förderbedarf, Kinder und Jugendliche, ältere und pflegebedürftige sowie Menschen mit psychischer Behinderung.