Im Streit um wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart wird das Verwaltungsgericht Ende August über den zweiten Zwangsgeldantrag gegen das Land entscheiden. 10 000 Euro sind beantragt.

Stuttgart - Im Streit um wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart wird das Verwaltungsgericht Ende August über den zweiten Zwangsgeldantrag gegen das Land entscheiden.

 

Gestellt hatten ihn zwei Kläger, denen das Land in einem Vergleich eine Verkehrsminderung um 20 Prozent auf der Straße am Neckartor an Tagen mit Feinstaubalarm-Wetterlagen versprochen hatte. Mit dem Verweis auf höhere Schadstoffbelastungen in Nebenstraßen hatte das Land seine Zusage später wieder zurückgezogen. Die Kläger forderten daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro. Das Gericht forderte das Land auf, die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten und setzte dazu eine Frist bis Ende April 2018.

Die Busspur soll es richten

An ein temporäres Fahrverbot zur ursprünglich zugesagten prozentualen Verkehrsminderung wird im Verkehrsministerium nach wie vor nicht mehr gedacht. Man setzt auf die Verlängerung der zunächst ab Oktober 2018 in der Cannstatter Straße vorgesehenen Busspur. Sie soll ab 2019 auf der Bundesstraße 14 bis auf die Höhe des Innenministeriums (Willy-Brandt-Straße) verlängert werden. Das bringe an die 16 Prozent weniger Verkehr, rechnete ein Abteilungsleiter des Ministeriums vor Gericht vor. Das Land braucht aber noch ein Gutachten, um die rechtliche und immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit und die Wirksamkeit der Busspur zu bestätigen. Es soll Ende August vorliegen. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) warnt eindringlich vor einer längeren Busspur. Sie werde zu erheblichen Störungen für den Autoverkehr und mehrere SSB-Buslinien in der Innenstadt führen.

Land nutzt Rechtsweg

Das Verwaltungsgericht will dieses Gutachten abwarten und dann über das Zwangsgeld entscheiden. Ein erstes Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro hatte die Deutsche Umwelthilfe gefordert, weil das Land sich weigert, trotz Urteils in den nächsten Luftreinhalteplan ein Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel aufzunehmen. Das Gericht folgte dem. Es hat dem Land eine Frist gesetzt, und zwar bis Ende August. Die grün-schwarze Regierung reagierte rasch. Sie hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und den Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz angerufen. Über Beschwerden entscheide man in der Regel innerhalb von zwei Monaten, so der Verwaltungsgerichtshof.