Ein Paar bestreitet die Vorwürfe der „Badewelt“ in Sinsheim, sie hätten in einer der Umkleidekabinen Sex gehabt. Die beiden akzeptieren aber ein fünfjähriges Hausverbot. Ob sie in der Umkleide nun Sex hatten oder nicht, spielt vor Gericht keine Rolle mehr.

Sinsheim - Von der Sinsheimer Badewelt will das Paar so schnell nichts mehr wissen. „Wir wollen niemals wiederkommen“, versicherten die beiden am Montag zum Auftakt der Güte-Verhandlung vor dem Sinsheimer Amtsgericht. Ihr Fall hatte zusammen mit ein paar ähnlichen einige Wellen geschlagen, nachdem bekannt geworden war, dass der Sicherheitsdienst des Bades sie wegen „Sex in der Kabine“ des Schwimmtempels verwiesen hatte.

 

Etwa 800 000 Gäste nutzen das beliebte Freizeitbad nach Angaben des Sinsheimer Geschäftsleiters im Jahr. Etwa 1000 von ihnen kommen dabei in Konflikt mit der Hausordnung; sie müssen das Badeparadies vorzeitig verlassen – und erhalten zusätzlich ein Hausverbot. Der Ärger für die Beklagten hatte am 19. Dezember 2017 begonnen, als sie der Sicherheitsdienst sie kurz vor der Schließung um 23 Uhr des Hauses verwies. Die Begründung: sie hätten entgegen den Vorschriften der Badewelt nicht nur gemeinsam eine Umkleidekabine benutzt, sondern sich dort auch über Gebühr vergnügt. Wenig später kam noch ein Schreiben des Badewelt-Anwalts mit einem auf ein Jahr befristeten Hausverbot und einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung. In der sollten die beiden sich verpflichten, sich nach Ablauf des Hausverbots an die Hausregeln zu halten.

Der Geschäftsführer sagt, man höre, was in der Kabine geschehe

Dagegen hat sich das Paar gewehrt, die Badewelt hat geklagt. Nun will der Richter zuerst wissen, ob der detailliert beschriebe Vorwurf „wonach Sie in der Kabine Sex gehabt haben sollen“ zutrifft. „Definitiv nicht“, sagt der junge Mann. „Nein“ sagt seine Partnerin. „Wie man das alles, was in der Klage so konkret beschrieben sei, festgestellt habe, fragt der Richter. Und ob es stimme, dass es „auch eine Fangprämie gibt“. Nein, erklärt der Geschäftsleiter des Bades. Aber es gebe einen großen Spiegel bei den Spinden, in dem man sehen könne, wie viele Füße in einer Kabine seien. Außerdem könne man hören, was in den Umkleiden geschehe. Und dann gebe es da noch „einen minimalen Spalt rechts von der Kabinentür“, durch den man im Fall des Falles „einen kurzen Blick“ werfen könne, sagt er. Angesichts der vielen Besucher brauche man Regeln, erläutert er weiter. „Ich muss ja sicherstellen, dass alle ihren Tag genießen können“.

Daran zweifelt der Richter nicht, er macht allerdings auch deutlich, dass er in dem Fall rechtlich wenig Gründe sieht für eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung der Badegäste und ein Hausverbot für ausreichend hält – gern auch drei oder fünf Jahre. „Wenn Sie Fälle verfolgen, in denen Badegäste von Dritten belästigt worden sein sollen, wird das jeder verstehen“, sagt er. „Aber hier stochern wir doch in Dingen herum, die rechtlich schwierig sind – und ich frage mich: Was hat die Badewelt von ihrem Vorgehen – außer Prozessen wie diesem?“, fragt der Vorsitzende und rät zum Vergleich. Dem stimmen die Beteiligten nach einer kurzen Pause zu: Die Beklagten verpflichten sich für fünf Jahre auf einen Besuch der Badewelt zu verzichten. Die Kläger wollen ihre Sexvorwürfe nicht wiederholen. Und was hinter den Kabinentüren war oder nicht, bleibt ungeklärt.