Union und SPD arbeiten beide an der Planungsbeschleunigung. Doch sie verbinden damit unterschiedliche Dinge.

Berlin - Was hat das Thema Planungsbeschleunigung mit dem koalitionsinternen Dauerstreit um Investitionen und die schwarze Null zu tun? Ziemlich viel, wie sich zeigt.

 

So wie viele internationale Finanzorganisationen fordern auch die Sozialdemokraten schon lang ein Abrücken vom ausgeglichenen Haushalt, um die als rückständig geltende Infrastruktur der Republik auf Vordermann zu bringen. Die Union hält ihr nicht erst jetzt entgegen, dass sich die Investitionen bereits auf Rekordhöhe befinden, die Mittel aber nicht in ausreichendem Maße abfließen.

Sogar innerhalb der SPD gibt es Streit

Seit das neue SPD-Führungsduo Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans eine klare Steigerung der Investitionsausgaben zur Bedingung für das gemeinsame Weiterregieren gemacht hat, wird in CDU und CSU verstärkt auf die Planungsbeschleunigung verwiesen, die ebenfalls zu mehr Investitionen führen soll – nur eben dadurch, dass nicht mehr nur ein Teil der bereits verfügbaren Mittel verbaut wird. Das Thema beschäftigt auch die CDU-Vorstandsklausur an diesem Wochenende in Hamburg. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Man werde, so SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, „Ende Januar entscheiden, was wir für eine effektive Planungsbeschleunigung noch brauchen“. Es sei, „gut möglich, dass der Gesetzentwurf von Andreas Scheuer dann deutlich ergänzt wird.“

Die Sozialdemokraten lassen sich also durchaus auf das Thema ein. Anders als von der Union erhofft lassen sie deshalb aber nicht von ihrer Forderung. „Rekordinvestitionen gegenüber bisheriger Finanzplanung noch mal deutlich steigern“, forderte Finanzminister Olaf Scholz zu Wochenbeginn. Und auch Planungsbeschleunigung erfordert laut Mützenich mehr Geld für überschuldete Städte: „Wir müssen auch dafür sorgen, dass sich die Kommunen in unserem Land ihren Anteil an den Infrastrukturmaßnahmen und die dafür notwendigen Ingenieure und Planer leisten können – da gibt es also eine Verbindung zur Altschuldenregelung, die wir ohnehin fordern.“

Umwelt- gegen Verkehrsministerium

Ganz verschiedene Vorstellungen gibt es auch zur Bürgerbeteiligung und zu Klagerechten. Man prüfe zwar auch für den Ausbau der Windkraft und der Energienetze „Möglichkeiten für eine Standardisierung der Antragsverfahren, für eine Verkürzung der Rechtswege und eine Vereinheitlichung des Artenschutzes“, so SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch, der der Arbeitgruppe angehört, „entscheidend“ aber sei „eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine gute Personalausstattung“. Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) denkt in eine andere Richtung. „Wir wollen, dass Einwendungen gegen ein Bauprojekt nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt vorgebracht werden können und anschließend sicher gebaut werden kann, wenn sie nicht erfolgreich waren – das Bundesumweltministerium hat das in der Ressortabstimmung blockiert, wir setzen jedoch weiterhin auf eine solche Regelung“, so der Ludwigsburger Abgeordnete mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren, für das sein Chef Scheuer die Vorlage geliefert hat.

Das wiederum lehnt die SPD ab. „Verfahrensrechte zu beschneiden ist in meinen Augen generell kontraproduktiv“, sagt Fraktionsvize Sören Bartol. Vielmehr brauche es „eine echte, verpflichtende und breite Bürgerbeteiligung“, womöglich staatlich gefördert: „ Wir müssen auch darüber nachdenken, ob wir eine Kompetenzstelle Bürgerbeteiligung für den Infrastrukturausbau einrichten, die bei solchen Verfahren berät und Beteiligungsprozesse auch für die Planungsbehörden beherrschbar hält.“