Eine Art grüne Apo macht gegen den Klimakollaps mobil: Handelt es sich bei dem wildentschlossenen Aktionismus der „Letzten Generation“ um legitimen Protest oder um illegale Provokation? StZ-Autor Armin Käfer lotet die Grenzen der Toleranz für „zivilen Ungehorsam“ aus.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Eine gute Absicht schützt vor Strafe nicht. Diese Erfahrung machen radikale Klimaschützer auch in Stuttgart. Heute beginnt dort vor dem Amtsgericht der nächste Prozess gegen einen Aktivisten der selbst ernannten Letzten Generation, die mit Straßenblockaden nicht nur den Verkehr, sondern den „fossilen Wahnsinn“ stoppen will, von dem sie nicht weniger als den Weltuntergang erwartet. Bei den bisher verhängten Sanktionen handelt es sich nicht um Lappalien. Der Radikalismus im Namen hehrer Ziele kann sich also keineswegs im Besitz eines „Freibriefs für Straftaten“ wähnen, wie konservative Plädoyers für schärfere Gesetze Glauben machen. Er bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum, aber auf einem schmalen Grat zwischen der Legitimität des Ansinnens, die Welt vor einer Klimakatastrophe zu retten, und der Frage, ob der Zweck auch illegale Mittel heiligt. Letztlich geht es auch darum, was mit wild entschlossenem Aktionismus überhaupt zu erreichen ist.