Eine gute Absicht schützt vor Strafe nicht. Diese Erfahrung machen radikale Klimaschützer auch in Stuttgart. Heute beginnt dort vor dem Amtsgericht der nächste Prozess gegen einen Aktivisten der selbst ernannten Letzten Generation, die mit Straßenblockaden nicht nur den Verkehr, sondern den „fossilen Wahnsinn“ stoppen will, von dem sie nicht weniger als den Weltuntergang erwartet. Bei den bisher verhängten Sanktionen handelt es sich nicht um Lappalien. Der Radikalismus im Namen hehrer Ziele kann sich also keineswegs im Besitz eines „Freibriefs für Straftaten“ wähnen, wie konservative Plädoyers für schärfere Gesetze Glauben machen. Er bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum, aber auf einem schmalen Grat zwischen der Legitimität des Ansinnens, die Welt vor einer Klimakatastrophe zu retten, und der Frage, ob der Zweck auch illegale Mittel heiligt. Letztlich geht es auch darum, was mit wild entschlossenem Aktionismus überhaupt zu erreichen ist.
Ökologische Stadtguerilla
Der ökologischen Stadtguerilla mangelt es nicht an revolutionärer Fantasie. Neben effektvollen Verkehrsblockaden haben ihre Kombattanten auch schon Fußballstadien gestürmt, weltberühmte Kunstwerke mit Kartoffelbrei beschmiert und sich an Saurierknochen festgeklebt. Doch begreift noch irgendwer, was das alles mit Klimaschutz zu tun hat? Aufmerksamkeit verschafft es den Klimarebellen zumindest im Übermaß. Jedenfalls ist nicht erkennbar, warum sie „ein ganzes Mediensystem“ der Hetze angeklagt haben, als es den Anschein hatte, die Letzte Generation sei wegen eines blockierten Rettungswagens mit schuld am Tod einer verunglückten Radlerin – was dank Medienberichten widerlegt wurde.
Für die rabiate Entschlossenheit dieser apokalyptischen Apo gibt es gravierende Gründe: Die Welt driftet wegen unzureichend gebremster Emissionen tatsächlich einer sich selbst beschleunigenden Klimakatastrophe entgegen. Existenzielle Bedrohungen werfen nicht zum ersten Mal die Frage auf, inwiefern der Widerstand gegen ebendiese sich vom Kleingedruckten in Gesetzbüchern aufhalten lassen darf. Der Diskurs über „zivilen Ungehorsam“ ist älter als die meisten, die sich zur Letzten Generation zählen. Die Erkenntnis, dass dieser zum „Testfall für den demokratischen Rechtsstaat“ werden kann, verdanken wir einem Aufsatz des Philosophen Jürgen Habermas aus einer Zeit, als das Wort Klimawandel noch kein Allgemeinplatz war.
„Klare Kante“ – in erster Linie gegen Klimawandel
„Ziviler Ungehorsam“ verdient aber keine Generalabsolution. Eine mangelhafte Klimapolitik gefährde künftige Freiheitsrechte, hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr gemahnt – ein Rechtfertigungsgrund für rücksichtslosen Aktionismus ist das nicht. Rabiater Klimaprotest richtet sich in vielen Fällen gegen aktuelle Freiheitsrechte – etwa die der blockierten Autofahrer, die sich nicht in erster Linie als Klimasünder ertappt fühlen, sondern schlichtweg zur Arbeit müssen. Natürlich überragt das Ziel, die Welt vor Überhitzung zu bewahren, alle anderen Ziele und Privilegien. „Ziviler Ungehorsam“ erscheint, gemessen an dem weitreichenden Zweck, noch als moderates Mittel. Er sollte allerdings das System selbst nicht infrage stellen, dessen Toleranz er seine Möglichkeiten der Agitation verdankt: dem Rechtsstaat nämlich. Sobald diese Agitation die demokratische Akzeptanz verspielt, wird ihr Anliegen autoritär – oder schlichtweg: aussichtslos. Der Rechtsstaat wiederum muss nicht demonstrativ „klare Kante zeigen“ gegen ein paar Demonstranten, wie es aus der Union heißt. Er sollte vor allem demonstrieren, dass er imstande ist, die Klimakrise aufzuhalten.