Wer in Österreich falsch parkt, wir mit Magistratsprosa belohnt: Ob Täter oder nicht, der Zulassungsbesitzer bekommt eine Anonymverfügung von der Bezirkshauptfrau.

Lokales: Hans Jörg Wangner (hwe)

Stuttgart - In der Post ist eine sogenannte Anonymverfügung gewesen. Weil das Auto des sogenannten Zulassungsbesitzers irgendwie falsch gestanden sei. In Tirol (Österreich), in das der sogenannte Lenker völlig ahnungs- und absichtslos etwa zweihundert Meter weit hineingefahren ist. Dort soll der Wagen „auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, auf der nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigeblieben sind“, geparkt gewesen sein. Merkwürdig. Nach Erinnerung des Zulassungsbesitzers sind an der Stelle zwei Reisebusse gut aneinander vorbeigekommen. Auf Österreichisch: dös wär sich doch eh ausgegangen.

 

Sei’s drum. Der Lenker wird nicht rumrechteln, sondern lieber die 29 Euro Geldstrafe zahlen. Nicht, dass die Frau Bezirkshauptfrau ein Strafverfahren einleitet, was bedeuten würde, „dass die Ausforschung des Täters zu erfolgen“ habe und am Ende die Kieberer vor der Haustür stehen und ihn sekkieren. Der Zulassungsbesitzer vertraut stattdessen der behördlichen Zusage, dass „die Anonymverfügung keine Verfolgungshandlung im Sinne des Verwaltungsstrafrechts“ sei und dass sie „weder in amtlichen Auskünften erwähnt noch bei der Strafbemessung in Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt“ werde.

Und jetzt alle zusammen: Die Tiroler sind lustig, die Tiroler sind froh . . .