Ein Ehepaar aus Harthausen hat der Stadt Filderstadt ein stattliches Vermögen hinterlassen. Was passiert mit dem vielen Geld? Und wie oft kommt so etwas überhaupt vor?

Das war ein unerwartet üppiges Weihnachtsgeschenk für die Stadt Filderstadt. Vor den Feiertagen hat die Stadtverwaltung über das Amtsgericht Nürtingen die Nachricht erhalten, dass sie geerbt hat. Ein Ehepaar aus Harthausen ist gestorben und hat testamentarisch festgelegt, dass nach seinem Tod das gesamte Vermögen an die Stadt als Alleinerbin übergehen soll.

 

Das erklärte der Oberbürgermeister Christoph Traub in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses. Es geht um diverse Bankguthaben sowie ein Depotkonto für Wertpapiere. „Etwa 20 Prozent sind in Aktien angelegt“, sagte der Kämmerer Georg Braunmüller. Die Erbschaft ist stattlich. Insgesamt beträgt der Nachlass mehr als 650 000 Euro. Es sei die erste Erbschaft in dieser Dimension, die die Stadt erhalte.

Dass Kommunen erben, kommt grundsätzlich immer wieder vor. In Filderstadt seien es in der Vergangenheit insbesondere Kunstwerke gewesen, die die Stadt geerbt oder auch als Schenkung erhalten habe, erklärt Georg Braunmüller.

Auch Thomas Krämer, der Sprecher der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen, kann von Erbschaften berichten. Bis zu zweimal im Jahr komme das vor, „meist sind es kleinere Geldbeträge, mit der die Stadt an der Erbmasse beteiligt wird“.

Ähnlich sieht es in Esslingen aus. Die Zahl der Vermächtnisse schwanke stark. „In den letzten 15 Jahren war es durchschnittlich eine Erbschaft pro Jahr, mit steigender Tendenz“, sagt die Sprecherin Tanja Eisbrenner. Überwiegenden handele es sich um Erbschaften mit einer Zweckbindung, „vor allem als Zustiftung für die Bürgerstiftung“, erklärt sie. Meist sei die Stadt nicht Alleinerbin, es würden vielmehr parallel andere Institutionen oder Vereine mit Vermächtnissen begünstigt.

Auch Leinfelden-Echterdingen war schon einmal Alleinerbin

Doch manchmal gibt es auch eine dicke Überraschung. Leinfelden-Echterdingen etwa ist laut Thomas Krämer in den vergangenen zwölf Jahren einmal Alleinerbin gewesen und hat eine Wohnung, ein Auto und mehr erhalten. Und ein weiteres Mal sei die Kommune zwar nicht Alleinerbin gewesen, dennoch sei ihr Anteil ein sechsstelliger Betrag gewesen.

Über so etwas konnte sich auch schon Esslingen freuen. „Die Höhe der Erbschaften schwankt zwischen einem rein ideellen Wert, zum Beispiel in Form von Grafiken eines Esslinger Malers, bis hin zu Geld- beziehungsweise Immobilienvermögen im Wert von 770 000 Euro“, erklärt Eisbrenner. Nicht immer ist Erbschaft mit Geldsegen gleichzusetzen. „Die Stadt hat bisher einmal ein Erbe ausgeschlagen, das überschuldet war. In diesem Fall lässt das kommunale Haushaltsrecht die Annahme des Erbes nicht zu“, teilt sie für Esslingen mit.

Stadt soll Geld für die Altenarbeit verwenden

Auch im aktuellen Filderstädter Fall ist die Erbschaft mit Auflagen verbunden. Die Eheleute hatten vor ihrem Tod verfügt, dass der Nachlass für die Dauer von zehn Jahren ertragbringend anzulegen ist und die Erträge ausschließlich für die Altenarbeit in der Stadt zu verwenden sind, etwa dafür, um älteren Menschen ein möglichst langes Leben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Substanz des Nachlasses darf erst nach zehn Jahren verbraucht werden.

Bei Erbschaften ist grundsätzlich die Beratung des Gemeinderats notwendig. Der Verwaltungsausschuss in Filderstadt hat der Annahme einhellig zugestimmt. Wie genau mit dem Geld umgangen werden soll, will die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt in einer Vorlage darlegen.