Ein 38-Jähriger wurde 2025 zu einer langen Haftstrafe verurteilt, weil er seine 66-jährige Geliebte getötet hat. Foto: dpa
Der Prozess wegen des Unfalls in Esslingen-Weil, bei dem drei Menschen starben, wird mit Spannung erwartet. Bei anderen spektakulären Fällen fiel im vergangenen Jahr ein Urteil.
Petra Pauli
12.01.2026 - 06:00 Uhr
In knapp einem Monat beginnt der Prozess wegen des Unfalls in Esslingen-Weil mit drei Toten. Vor dem Esslinger Amtsgericht muss sich ein 55-jähriger Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der erste Verhandlungstag ist auf den 10. Februar terminiert. Bei dem Unfall im Jahr 2024 kamen eine 39-jährige Mutter und ihre Söhne im Alter von drei und sechs Jahren ums Leben, als der Mann sie mit seinem Wagen auf dem Gehweg erfasste.
Im Fall der Fußgängerinnen, die in Nürtingen auf ähnlich tragische Weise starben, sind die Ermittlungen hingegen nicht abgeschlossen, wie Stefanie Ruben von der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage mitteilte. Mitte Juni 2024 war ein damals 54-jähriger Fahrer mit seinem Mercedes in eine Menschengruppe gefahren. Dabei kamen eine 27-jährige und eine 28-jährige Frau ums Leben, ein Jugendlicher wurde schwer verletzt. Laut der Staatsanwaltschaft stand der Beschuldigte unter dem Einfluss von Cannabis. Ob und wann in diesem Fall Anklage erhoben wird, ist noch offen.
Jogger getötet und Frau erwürgt: Motive bleiben unklar
Bei anderen aufsehenerregenden Delikten wurden im vergangenen Jahr die Verfahren abgeschlossen. So verurteilte das Stuttgarter Landgericht im Juli einen 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Die erste Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der aus dem Iran stammende Mann im Oktober 2024 seine 66-jährige Geliebte in Nürtingen erwürgt und ihre Leiche in den Neckar geworfen hat. Während des ganzen Prozesses blieb unklar, was der Auslöser für den tödlichen Angriff in der Wohnung der Sprachlehrerin war. Dass der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt werden konnte, lag laut der Urteilsbegründung an den unklaren Vorgängen in den letzten beiden Stunden vor der Tat. Dennoch hatte das Gericht keinen Zweifel daran, dass der als übertrieben eifersüchtig geltende Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat und seine Geliebte sterben sollte. Im Laufe des Verfahrens erklärte der 38-Jährige, er habe die Frau spontan und unter Alkoholeinfluss getötet. Das Gericht hielt dies wie die Staatsanwaltschaft jedoch für eine Schutzbehauptung des Mannes.
Ein 60-Jähriger, der im Wahn Fußgänger angefahren und Autos gerammt hatte, ist auf Bewährung frei. Foto: SDMG
Auch der tödliche Angriff auf einen Jogger in Hochdorf machte bundesweit Schlagzeilen. Ein 25-jähriger Afghane hatte mehrfach mit einem Messer auf den 56-Jährigen eingestochen, der in seiner Mittagspause zufällig vorbeilief. Das Landgericht sprach den Angeklagten im Juli vom Mordvorwurf frei. Zur Tatzeit habe der Mann an einer bereits länger bestehenden Psychose gelitten und sei daher schuldunfähig, so die Begründung der Kammer. Sie stufte ihn aber weiterhin als sehr gefährlich ein und ordnete die unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an. Ein Motiv für diese sinnlose Tat, die Mitte November 2024 geschah, konnte das Gericht im Verlauf des Prozesses nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann frustriert gewesen sei, weil er in eine andere Unterkunft verlegt worden war. Vor Gericht hatte der 25-Jährige wiederholt Polizei und Justiz bezichtigt, Beweise manipuliert zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ehefrau mit Cuttermesser getötet: Haftstrafe für 73-jährigen Esslinger
Ein brutaler Messerangriff auf eine Fußgängerin hatte Mitte März in Kirchheim große Unruhe ausgelöst. Am helllichten Tag hatte ein Mann offenbar grundlos auf eine junge Frau eingestochen. Dafür verurteilte das Stuttgarter Landgericht im Dezember einen 29-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Prozess hatte der Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft unweit des Tatorts lebte, bis zum Schluss abgestritten, etwas mit dem Vorfall zu tun zu haben. Unter anderem aufgrund eindeutiger DNA-Spuren hatte das Gericht aber keine Zweifel daran, dass der angeklagte Afghane der Täter ist. Auf seine Spur waren die Ermittler nach zwei Einbrüchen in eine Kirchheimer Bankfiliale gekommen.
Im Oktober wurde ein 73-jähriger Esslinger zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, weil er seine Ehefrau mit einem Cuttermesser getötet hatte. Die 72-Jährige war im Februar 2025 in der gemeinsamen Wohnung verblutet. Das Gericht glaubte dem Angeklagten, der angab, sich an die Tat nicht mehr erinnern zu können. Zwischen dem Paar hatte es zuvor Spannungen gegeben, nachdem der Mann eine höhere Geldsumme verspekuliert hatte und die Frau sich deswegen scheiden lassen wollte. Nach der Tat hatte sich der Ehemann noch selbst lebensgefährlich verletzt.
Amokfahrt in Notzingen: 60-Jähriger kommt unter Auflagen frei
Im Februar 2025 hatte ein 36-Jähriger in der Nähe des Wendlinger Bahnhofs einen 66-jährigen Bekannten so schwer mit Schlägen und Tritten verletzt, dass dieser später in einer Klinik starb. Der Angreifer musste sich wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Im Verlauf des Prozesses kam die Kammer jedoch zu dem Ergebnis, dass der aus Gaza stammende Mann an einer schizophrenen Psychose leidet und nicht schuldfähig ist. Der Angeklagte hatte sich von seinem späteren Opfer verfolgt gefühlt. Im Oktober ordneten die Richter die dauerhafte Unterbringung des 36-Jährigen in der Psychiatrie an. Während der Verhandlung weinte der Angeklagte oft oder redete vor sich hin.
Wieder auf freiem Fuß ist ein 60-jähriger Mann aus Notzingen, der im Mai in seinem Wohnort zwei Männer mit dem Auto angefahren und schwer verletzt hatte. Der an paranoider Schizophrenie erkrankte Mann wollte nach Überzeugung des Gerichts die beiden Fußgänger töten. Er habe die wahnhafte Vorstellung gehabt, so seine Familie und sein Haus retten zu können. Ende Dezember 2025 hatte das Gericht die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer forensischen Klinik angeordnet. Der Vollzug dieser Entscheidung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss eine Therapie machen und weitere Auflagen erfüllen.