Vom Durchfahrtsverbot über Höhen- und Gewichtsbeschränkungen bis hin zu Parkregeln für schwere Fahrzeuge: Diese Verkehrszeichen sollten Camper unbedingt kennen, um sicher, stressfrei und regelkonform unterwegs zu sein.

Ob mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Campervan: Wer unterwegs ist, teilt sich die Straße mit vielen anderen Verkehrsteilnehmern – und sollte die wichtigsten Verkehrsregeln genau kennen. Gerade für Camper gelten im Straßenverkehr häufig besondere Vorschriften, die sich aus Fahrzeuggewicht, -größe oder dem Gespannbetrieb ergeben. Spezielle Verkehrszeichen regeln unter anderem Durchfahrtsverbote, Überholverbote oder das Parken und werden von vielen Reisenden unterschätzt oder falsch interpretiert. Ein Blick auf die wichtigsten Schilder hilft, Bußgelder, Punkte in Flensburg und unnötigen Ärger zu vermeiden.

 

Das Verkehrszeichen 366 verweist auf einen Campingplatz in der Nähe. Es zeigt einen Wohnwagen und ein Zelt auf weißem Hintergrund mit einem blauen Rand.

Das Verkehrszeichen 253 weist auf ein LKW-Durchfahrtsverbot hin. Dieses gilt ebenfalls für Wohnmobile und Anhänger, die eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten.

Auch alle Überholverbotsschilder, die für Lastkraftwagen gelten, gelten für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Für ein Gespann gilt hier eine Sonderregelung: Liegt das Gesamtgewicht des Gespannes bei 3,5 Tonnen oder höher, darf trotzdem überholt werden, da der PKW von diesem Verbot ausgenommen ist.

Das Verkehrsschild 277.1 weist auf das Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge hin, einspurige Fahrzeuge zu überholen. Dadurch werden Fahrer von Fahrzeugen wie Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern vor Überholmanövern durch PKW, LKW, Wohnmobile oder Wohnwagengespanne geschützt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.

Das Verkehrszeichen 262 gibt an, welches Gesamtgewicht von einem Fahrzeug nicht überschritten werden darf, um eine Straße befahren zu dürfen.

Das Verkehrsschild 264 gibt an, wie breit das Fahrzeug maximal sein darf, um die Strecke zu befahren. Diese Maßangabe ist inklusive Außenspiegel und Ladung zu verstehen.

Das Verkehrsschild 265 verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge, die die ausgewiesene Maximalhöhe (inklusive Zuladung) überschreiten.

Sind Parkplätze mit diesem Schild ausgewiesen, dürfen hier auch Wohnmobile und Gespanne aus PKW und Wohnwagen parken.

Die meisten Wohnmobile, Camper und Wohnwagen darf man legal am Straßenrand abstellen, sofern es nicht ausdrücklich untersagt ist. Wohnmobile, die das Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen jedoch überschreiten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Dieses zusätzliche Verkehrsschild zeigt an, dass Wohnmobile abgestellt werden dürfen, unabhängig vom Gesamtgewicht.

Was einige Camper nicht wissen: Verkehrszeichen 315 regelt das Parken auf Gehwegen. Überschreitet das Gesamtgewicht des Wohnmobils, Wohnwagens oder Zugfahrzeugs 2,8 Tonnen, dürfen diese auf Parkplätzen, die mit dem oben gezeigten Schild gekennzeichnet sind, nicht parken. Denn Bürgersteige sind aufgrund ihres Unterbaus nicht für derart hohe Belastungen ausgelegt.