Klobürsten, Putzmittel, Mülleimer: Vor dem diebischen Hausmeister im Stuttgarter Rathaus war nichts sicher. Strafrechtlich kann der frühere Mitarbeiter zwar nicht belangt werden, ganz ungeschoren wird er dennoch nicht davonkommen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Allein 58 Klobürsten müssen Mitarbeiter der Stadtverwaltung dieser Tage erfassen und prüfen. Die Bürsten gehören zu der Beute, die ein Hausmeister im Laufe seiner Dienstjahre aus dem Rathaus und anderen Dienststellen der Stadt geschleppt hatte. Im April war die Polizei dem Mann auf die Schliche gekommen und hatte die Gegenstände in seinen Privaträumen beschlagnahmt. Allmählich hat man im Rathaus einen Überblick über die Ausmaße. „Wir haben eine Liste mit rund 1700 Positionen von der Polizei“, sagt der Pressesprecher Markus Vogt. Allein die Aufstellung hilft wenig. Schließlich ist mit Steuergeldern bezahlt worden, daher müsse über die weitere Verwendung der Waren sorgsam entschieden werden. „Wir kontrollieren, was noch brauchbar ist“, so Vogt. Das werde dann in die Materiallager gebracht.

 

Stadt will Schadensersatz

Der heute 69-jährige Hausmeister ist strafrechtlich nicht mehr zu belangen, da die Diebstahlsdelikte verjährt sind. Ganz ungeschoren wird er indes nicht davonkommen. Die Stadt werde Schadenersatzansprüche geltend machen. Dazu zählen zunächst die Kosten für die Spedition, die das im Privathaus des Mannes und einem Schuppen gehortete Material nach Stuttgart brachte. Rund 3000 Euro sind das. Für das Diebesgut muss der Mann wohl nichts bezahlen, denn es ist ja wieder da, insofern sei kein materieller Schaden entstanden. Wohl aber könne man ihm die Miete der drei Räume, in denen die Sachen nun liegen, und die Arbeitszeit der Kollegen, die Inventur machen, in Rechnung stellen.

Das wieder aufgetauchte Diebesgut ist teilweise recht nutzlos. So waren auch Medaillen und Plaketten dabei, die allenfalls ideellen Wert haben. Dinge wie Schließzylinder können unter Umständen noch verwendet werden – so man sie braucht.

Keine unverhoffte Einnahmequelle

Eines ist die Materialflut im Rathauskeller indes nicht: eine unverhoffte Einnahmequelle. Denn einen Flohmarkt veranstalten, auf dem man beispielsweise die 58 Klobürsten an den Mann bringen könnte, das sei rechtlich nicht möglich, so Vogt. „Da die Dinge mit Steuergeldern gekauft sind, können wir sie nicht veräußern. Das ist rechtlich nicht möglich“, sagt Vogt.

Die Bundespolizei hat zurzeit einen ähnlichen Fall zu untersuchen. Ein Zugbegleiter soll unter anderem Lokführersessel und etwa 6000 Zugzielschilder und eine Funkanlage gestohlen haben. Das Diebesgut, das in der Wohnung des 34-jährigen Mannes gefunden wurde, umfasste zehn Kubikmeter. Die Bundespolizei erfasst das Material noch, so ein Sprecher.