Diebstahl im Rems-Murr-Kreis Wann ist Obstklau strafbar?
Obstdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann geahndet werden. Weil Stücklesbesitzer nicht immer alle Früchte ernten können, gibt es die Aktion „Gelbes Band“.
Obstdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann geahndet werden. Weil Stücklesbesitzer nicht immer alle Früchte ernten können, gibt es die Aktion „Gelbes Band“.
Die Äpfel sind reif, die Ernte ist in vollem Gange. So verlockend die süßen Früchte auf Streuobstwiesen oder von Bäumen am Straßenrand für Spaziergänger auch sein mögen – wer sich unerlaubt an privaten Obstbäumen bedient, begeht einen Diebstahl. Finger weg von fremden Früchten, warnt auch Adrian Klose, Obstbauberater beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Denn den straffreien Mundraub gebe es nicht mehr – auch wenn das viele Leute meinten. Bis Mitte der 1970er Jahre war das Entwenden von Nahrungsmitteln in geringen Mengen zum alsbaldigen Verbrauch noch ein Kavaliersdelikt, das nicht geahndet wurde. „Heute ist das streng genommen Diebstahl“, sagt Klose. „Egal, ob man einen Sack Äpfel holt oder nur einen einzigen Apfel.“ Und leider sei weder das eine noch das andere Phänomen selten, wie die Obstbauern immer wieder berichteten.
So mancher Spaziergänger denke sich womöglich nicht viel, wenn er unterwegs einen Apfel oder anderes Obst vom Baum pflücke. „Aber wenn das jeder macht, ist der Baum leer – und man nimmt den Obstbauern die Lebensgrundlage.“ Auch herabgefallenes Obst, das auf der Wiese liege, gehöre in aller Regel jemandem und werde gesammelt – bei Äpfeln meist zum Saften oder Mosten.
Äpfel seien mit den Weintrauben die wichtigste Kultur im Rems-Murr-Kreis. „Es gibt hier viele Direktvermarkter auf Wochenmärkten, Hofläden oder Stände am Straßenrand – dort sollte man zugreifen: Das Obst ist geschmackvoll und frisch, und man unterstützt dabei die regionale Vermarktung“, empfiehlt der Obstbauberater. Der Ertrag in diesem Jahr sei sehr gut, wenngleich der trockene Sommer dazu geführt habe, dass viele Bäume einen Teil ihrer Früchte früh hätten fallen lassen.
Übrigens: In Deutschland gibt es so gut wie keine Grundstücke ohne Eigentümer. Auch öffentliche Flächen, deren Eigentümer nicht offensichtlich sind, gehören in der Regel jemandem – Eigentümer kann beispielsweise auch die Kirche, eine Kommune, der Landkreis, Land oder Bund sein.
Doch längst nicht alle Obstbäume werden von ihren Besitzern – privat oder öffentlich – vollständig abgeerntet. Seit einigen Jahren gibt es die Aktion „Gelbes Band“. Die Idee: Obstbäume, die mit einem gelben oder weißen Band versehen sind, dürfen in haushaltsüblichen Mengen abgeerntet werden. An der Aktion beteiligen sich etliche Städte und Gemeinden: etwa Althütte, Backnang, Kernen im Remstal, Rudersberg und Schorndorf, Weinstadt, Welzheim und Winterbach, um einige zu nennen.
„Die Stadt Schorndorf hat auf acht Flurstücken Obstbäume, vorwiegend Apfelbäume, gebändelt“, sagt Britta Schmitt, die in Schorndorf auch für das Stadtgrün und den Naturschutz zuständig ist. Private Stücklesbesitzer könnten die Stoffbänder kostenlos in den Rathäusern abholen und ihre Obstbäume damit kennzeichnen. „Bisher wurde dieses Angebot leider nur in geringem Umfang angenommen“, sagt Schmitt.
Dennoch gilt für die potenziellen Obstpflücker für den Eigenbedarf: Das Ernten ist nur an den markierten Bäumen erlaubt, nicht an umliegenden Bäumen, auch wenn sich diese auf der gleichen Fläche befinden. Die Bäume sind pfleglich zu behandeln, die Wiesen sauber und ordentlich zu verlassen. Das Biegen, Schneiden oder Brechen von Ästen ist untersagt, ebenso das Befahren der Wiesen.
Aber nicht nur auf Wiesen und Feldern, sondern auch im Wald stellen sich Spaziergänger mitunter die Frage, was und vor allem wie viel sie bei ihrem Streifzug mitnehmen dürfen. Grundsätzlich sei das Sammeln von Beeren, Nüssen oder Pilzen für den privaten Gebrauch in überschaubaren Mengen erlaubt, erklärt der Leiter des Forstbezirks Schwäbisch-Fränkischer Wald, Martin Röhrs: „Wenn jemand unterwegs ein paar Blumen pflückt, einen Korb Pilze sammelt, Hagebutten oder Tannenzweige mitnimmt, ist dagegen nichts einzuwenden, solange es nicht in den gewerblichen Bereich geht.“ Man könne beispielsweise nicht haufenweise Bärlauch pflücken und ihn danach auf dem Markt verkaufen, hierfür bedürfe es einer besonderen Genehmigung. Ebenfalls kritisch sei es, wenn jemand Zweige von frisch angepflanzten Kulturen abschneide. Das sei nicht in Ordnung.
Ein zunehmendes Problem sieht Röhrs weniger beim Sammeln von Pilzen oder Wildkräutern, sondern vielmehr beim Diebstahl von Holz. Durch die Energiekrise werde auch das Brennholz teurer, was Diebe auf den Plan rufe. Ein Kollege habe ihm berichtet, dass eine ganze Lastwagenfuhre Nadelholz verschwunden sei, vom Täter fehle jede Spur. Zunehmend versehen Holzbesitzer daher ihr Eigentum mit versteckten GPS-Sendern, um den Weg des gestohlenen Holzes nachzuvollziehen und auf diese Weise die Übeltäter zu überführen.
„Uns beschäftigt aber nicht nur, was die Leute aus dem Wald mitnehmen, sondern vor allem, was sie hineintragen und dort liegen lassen“, sagt Röhrs mit Blick auf die zunehmende Vermüllung. „Seit der Coronakrise entdecken immer mehr Menschen den Wald als Erholungsort für sich – und hinterlassen dort beispielsweise ihren Verpackungsmüll von Müsliriegeln, Getränkedosen oder Ähnlichem“, sagt er. „Grundsätzlich gilt, dass man alles, was man in den Wald hineinträgt, auch wieder hinaustragen soll.“ Völlig unverständlich sei ihm obendrein das Verhalten mancher Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner erst in einen Plastikbeutel packten – und diesen dann in den Wald schmeißen.
Tipps zum Sammeln im Netz unter: mundraub.org.