Das Amtsgericht Waiblingen sieht keine Bewährungschance mehr für einen Dieb. Wenn der 29-Jährige beim Klauen erwischt worden war, tischte er abenteuerliche Märchen auf.

Waiblingen/Fellbach - Vielleicht hätte Aslan Burduli (Name geändert) als Schauspieler mehr Erfolg denn als Dieb. Der wegen räuberischen Diebstahls Angeklagte hatte jedes Mal, wenn er beim Klauen erwischt wurde, oscarreife Vorstellungen hingelegt. Der 29-Jährige hatte Tränen fließen lassen, Märchen von einer kranken Mutter, einem armen Vater oder von Heimweh erzählt und behauptet, er sei aus reiner Not und zum ersten Mal zum Dieb geworden.

 

Der Angeklagte ist ein Wiederholungstäter

In der Verhandlung des Schöffengerichts im Amtsgericht Waiblingen stellte sich jedoch schnell heraus, dass Aslan Burduli ein Wiederholungstäter ist. Der Asylbewerber aus Georgien fing bereits gleich nach seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 mit dem Stehlen an. Da die Geldstrafen in fünf Verfahren und die Bewährungsstrafe im jüngsten Fall im Juli 2017 nichts genutzt haben, sah Amtsrichter Kärcher keine andere Möglichkeit, als den Angeklagten angesichts seiner jüngsten vier Diebstähle für 15 Monate ins Gefängnis zu schicken. Oder ihn drin zu lassen, denn als Bewährungsbrecher sitzt Aslan Burduli schon seit fast fünf Monaten in Untersuchungshaft.

Immerhin hatte sich der Vorwurf des räuberischen Diebstahls in einer Tankstelle in Fellbach nicht halten lassen. Burduli war an Heiligabend 2016 hineinspaziert und wollte mit zwei Bierdosen und diversen Süßigkeiten ohne zu zahlen wieder gehen. Der Chef hatte ihn jedoch beobachtet und wollte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Der Angeklagte riss sich los, wobei er dem Geschäftsführer einen Bluterguss verpasste, und floh. Die Bierdosen hatte er zuvor noch auf Aufforderung des Chefs zurückgestellt, sodass die Polizei auf Fingerabdrücke zurückgreifen konnte. Die Anklage wurde deshalb auf vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl reduziert.

In Filderstadt und Fellbach auf Diebestour

In zwei weiteren Fällen im August 2017 war der Drogensüchtige bei Diebstählen in Stuttgart und Filderstadt erwischt worden. In der Nachbarstadt wollte Aslan Burduli zwei Tiegel mit Granatapfelcreme mitgehen lassen. Angeblich, um seine Einstichstellen zu pflegen. Auf den Fildern hatte es der Angeklagte erfolglos auf Zigaretten und Süßigkeiten abgesehen.

Ein viertes Mal erwischt wurde der Asylbewerber ebenfalls im August 2017 nach einem Diebstahl im Fellbacher Stadtteil Lindle. Dort hatte er die kurze Abwesenheit einer Kioskbesitzerin genutzt, um mindestens 75 Euro aus der Kasse zu klauen. Denn diesen Betrag fand die Polizei bei der sofort eingeleiteten Fahndung zerknüllt auf dem benachbarten Kasernengelände. Auf die Spur des Diebes war die Polizei dank seiner markanten Jacke gekommen. Eine Streife hatte den Gesuchten kurz nach dem Fall in Fellbach entdeckt.

In der jüngsten Verhandlung verfestigte sich nach den Aussagen von insgesamt acht Zeugen das Bild eines gewohnheits- und gewerbsmäßigen Diebes, dessen Beteuerungen – „ich will es ganz bestimmt nicht wieder tun, das Gefängnis hat mir gutgetan“ – wenig glaubhaft wirkten. Auch der Hinweis des Verteidigers, dass „Asylverfahren ewig und drei Tage dauern“ und dass 99 Prozent der Georgier sowieso kein Asyl bekämen, was das Leben des Angeklagten ungemein erschwert habe, nutzte seinem Mandanten nichts. „Sie haben das Wesentliche der Bewährung nicht verstanden“, erklärte Amtsrichter Kärcher die Fortdauer der Haft für den Mann mit dem „harten Drogenproblem“.

Der hatte zwei Monate nach seiner Bewährungsstrafe wieder angefangen zu klauen. Da die zuvor erteilten Strafbefehle schon gar keine Wirkung erzielt hatten, kam das Schöffengericht nicht umhin, Aslan Burduli unter Anrechnung der U-Haft weitere zehn Monate im Gefängnis zu lassen. Es sei möglicherweise auch eine Abschiebung aus der Haft denkbar, ließ Richter Kärcher die Dolmetscherin noch übersetzen.