Ein Mitglied einer Bande hat sich der Polizei gestellt und will reinen Tisch machen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von vier bis fünf Jahren.

Stuttgart - Die Täter hatten leichtes Spiel mit den alten Menschen: Während sich die gezielt ausgesuchten Opfer arglos auf ein Gespräch über Strom- und Gasverträge mit dem smarten jungen Mann einließen, räumte dessen Kumpel Geld- und Schmuckschatullen leer. Für diesen schweren Bandendiebstahl steht ein 26-Jähriger seit Mittwoch vor der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Die Mittäter, ein Brüderpaar, sind auf der Flucht.

 

Laut Anklage hat der Baden-Württemberger von März bis Juni in 13 Fällen in Stuttgart gewerbsmäßig gestohlen und die Beute weiter verkauft, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit ihrem Trick erbeuteten die Männer scheinbar mühelos Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck oder Goldmünzen sowie Bargeld von mehr als 14 500 Euro. Doch dann stellte sich der Vater einer kleinen Tochter im Juni in Begleitung seines Arbeitgebers der Polizei.

Bereits mit 17 Zuhause verlassen

Bereits mit 17 Jahren war der Angeklagte von zuhause weggegangen und hatte fast ein Jahr lang mehr oder weniger auf der Straße gelebt. Dennoch schaffte er einen Realschulabschluss und begann eine Ausbildung zum Anlagemechaniker, die er erst kurz vor der Prüfung abbrach. Daraufhin arbeitete er festangestellt im Vertrieb für Telekommunikation, später dann auf 450-Euro-Basis für den jetzigen Arbeitgeber.

Ursache des steigenden Geldbedarfs mag die Spielsucht sein, die seit seinem 18. Lebensjahr besteht und ihm inzwischen hohe Schulden eingebracht hat. „Ich habe schon so viel Geld weggeschmissen, dafür hätte ich meiner Tochter eine Zwei-Zimmer-Wohnung kaufen können“, räumte der 26-Jährige leise ein. Sein Traum ist es, sich ein sich ein neues Leben mit einem eigenen gastronomischen Betrieb aufzubauen.

Problem ist die Spielsucht

Die Richter sowie Staatsanwalt und Verteidigung zeigten sich offen für ein so genanntes Verständigungsgespräch, nicht zuletzt, weil der Angeklagte sich selbst gestellt hatte und bislang nicht mit derart kriminellen Straftaten in Erscheinung getreten ist. Gleichwohl sieht das Gesetz für schweren Bandendiebstahl einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren vor. Strafkammer und Staatsanwaltschaft deuteten an, sich bei einem umfassenden Geständnis eine Freiheitsstrafe von vier bis fünf Jahren vorstellen zu können.

Der Prozess wird am 9. Januar mit der Anhörung von Zeugen fortgesetzt.