Das Verwaltungsgericht hat am Freitag dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe entsprochen und ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen das Land verhängt. Doch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Stuttgart - Der Geduldsfaden des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Sachen Luftreinhaltung wird dünner. Das Gericht hat am Freitag dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entsprochen und ein Zwangsgeld von 10 000 Euro gegen das Land festgesetzt.

 

Das Land kann gegen den Beschluss innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim einlegen. Es hatte dieses Mittel bei der Androhung des Zwangsgelds eingesetzt. Über diese erste Beschwerde hat der VGH noch nicht entschieden.

Die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, daher habe man die Strafe nun verhängt, so eine Gerichtssprecherin. Man habe dem Vollstreckungsantrag der DUH stattgegeben, weil das Land seiner Verpflichtung zu einem ganzjährigen zonalen Verkehrsverbot „weiterhin ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund und damit zu Unrecht nicht nachgekommen ist“.

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Das Urteil ist 14 Monate alt

Das Stuttgarter Fahrverbotsurteil war vor 14 Monaten gefällt und Ende Februar 2018 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Der Entwurf des Luftreinhalteplans sieht das Fahrverbot für in Stuttgart zugelassene Dieselautos bis einschließlich Euro 4 zum 1. April 2019 vor. Das Gericht pocht auf ein Verbot zum 1. Januar. Zu Euro-5-Dieseln, deren Nutzung laut Gericht ab dem 1. September 2019 untersagt werden solle, findet sich im Plan keine Aussage. Grüne und CDU in der Landesregierung konnten sich nur darauf verständigen, dass die Stickstoffdioxidwerte im Juli 2019 überprüft werden. Sollte der Jahresmittelgrenzwert weiterhin überschritten werden, werde eine „weitere Planfortschreibung erfolgen.“ Ein Gutachten stellt dar, dass der Grenzwert auch Ende 2019 deutlich überschritten sein wird.

Die Kläger sehen ein Taktieren und Aussitzen der Regierung und reagieren mit Zwangsgeld-Androhungen. Das Verwaltungsgericht setzte nicht nur die 10 000 Euro fest, sondern drohte auf Antrag der DUH die nächsten 10 000 Euro an. Neben der Umwelthilfe hatten Anwohner des Neckartors auf saubere Luft geklagt und zweimal ein Zwangsgeld beantragt. Das erste wurde vollstreckt, dagegen läuft eine Beschwerde; zum zweiten Antrag kann sich das Land bis zum 15. Oktober äußern.

 

Die Strafe könnte höher ausfallen

Laut Verwaltungsgerichtsordnung sind maximal 10 000 Euro Zwangsgeld möglich. Die Summe könnte aber sechsstellig und mit dem Mittel der Erzwingungshaft kombiniert werden, wenn die Zivilprozessordnung angewendet werden würde. Einen entsprechenden Antrag prüfen die Kläger. Bei einem gleich gelagerten Vorgang in München hat das dortige Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Entscheidung gegeben. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht ließ auf Anfrage offen, ob es einen EuGH-Spruch für nötig hält. Womöglich könne man darüber auch selbst entscheiden.