Wer seinen Diesel bei einem Autohersteller für ein umweltfreundlicheres Modell veräußern möchte, muss sich nicht extra ein Papier bei den Behörden besorgen. Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit.

Stuttgart - Autohersteller versprechen einen Preisvorteil für die Halter eines vom Fahrverbot betroffenen Dieselwagens mit der Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5, wenn diese einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen. Dieser Rabatt ist nicht von einer Bescheinigung abhängig. Darauf weist auf Anfrage ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums hin.

 

Ein Autofahrer aus Esslingen hatte in Stuttgart in einem Audi-Autohaus nach der Wechselprämie gefragt. Darauf kam der Hinweis, dass diese nur mit einer Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) greife. „Man sagte mir, dass die Halter in den sogenannten 15 Intensivstädten vom Bundesamt angeschrieben würden, ich wohne als Pendler aber außerhalb“, so der Käufer in spe.

Hälfte der Landkreise betroffen

„Bei dem Schreiben des Kraftfahrzeug-Bundesamtes handelt es sich um keine verbindliche Bescheinigung, sondern um ein Informationsschreiben. Die Hersteller entscheiden selbst über die Gewährung ihrer Prämien“, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. Just am Freitag sei die Meldung von Audi eingegangen, dass man auf das KBA-Papier verzichte, denn es sei ungewiss, wie lange die Behörde benötige, sagten zwei Händler auf Anfrage. Angeschrieben werden sollen rund 1,4 Millionen Dieselbesitzer.

Da die Prämie auch für Halter in den an die Intensivstädte angrenzenden Kreisen gilt, greift sie in mehr als der Hälfte aller Kreise in Baden-Württemberg. Der Fahrzeugwechsel soll die Luftqualität verbessern. Experten raten beim Kauf eines Diesels, nicht unter Euro-6d-Temp zu gehen.