Bei knapp 8000 überprüften Fahrzeugen kamen nur in wenigen Fällen Verstöße gegen das Verkehrsverbot heraus – und längst nicht alle haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter ist zwar schon seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sanktioniert hatte es die Stadt Stuttgart als Ordnungsbehörde in den ersten vier Wochen des Jahres aber noch nicht. Die Schonfrist für Dieselfahrer mit Fahrzeugen der Euronorm 4 und schlechter ist jedoch seit Anfang des Monats vorbei. Seither war es das große Rätselraten in der Stadt: Wie viele Autofahrer müssen tatsächlich die 80 Euro Bußgeld bezahlen? Erstaunlich wenige waren es im Februar bisher, wie eine erste Bilanz der Stadtverwaltung zeigt. Denn die zuständige Stelle habe erst fünf Bußgeldbescheide an Dieselfahrer verschickt, die gegen das Verkehrsverbot verstoßen hatten, sagte die Pressesprecherin Jasmin Bühler auf Nachfrage.

 

Es können aber noch mehr werden: Festgestellt wurden 209 Verstöße. „Bei den übrigen Fällen ist aber die Prüfung noch nicht abgeschlossen“, sagte die Sprecherin. Es müsse unter anderem nachgeschaut werden, ob für die Autos eine Ausnahmegenehmigung vorliege.

Geprüft hat die Stadt ohnehin eine ganze Menge in den zurückliegenden 28 Tagen des Monats, nämlich 7982 Fälle. Das sind Autos, von denen 4169 im ruhenden Verkehr und 3575 im fließenden Verkehr entweder der Polizei oder den Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung aufgefallen waren – in den meisten Fällen durch andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Die 209 Verstöße gegen das Fahrverbot entsprechen 2,62 Prozent der überprüften Autos.

Polizei kontrolliert die Einhaltung des Verkehrsverbots nicht extra

Die Polizei macht nach wie vor keine gesonderten Kontrollen unter der Zielsetzung, Dieselfahrer mit in Stuttgart verbotener Schadstoffklassen abzufangen. Die Beamten kontrollieren allgemein: Tempolimit, Gurtpflicht, Handyverbot, rote Ampeln. Wenn bei solchen Kontrollen Autofahrer Verstöße begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden, gehen die Informationen an die Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle gleichen dann die Fahrzeugdaten ab. Wenn sich dann bei einem Raser, Gurtmuffel oder Handytelefonierer herausstellt, dass er mit einem vom Verkehrsverbot betroffenen Diesel unterwegs war, wird dies geahndet.

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Im ruhenden Verkehr, also bei den im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeugen, ist die städtische Verkehrsüberwachung zuständig. Deren Leute hatten im Januar bereits an Fahrzeuge, die sie aufgrund des äußeren Eindrucks für Diesel unter Euro 5 hielten, Informationskarten gehängt. Diese dienten allein der Aufklärung über die Regeln seit dem 1. Januar, sanktioniert wurde nichts. 1000 solcher Infokarten steckten im Januar hinter den Scheibenwischern – wie viele davon tatsächlich vom Verbot betroffenen Autos hingen, ist nicht bekannt.

Wer mit einem Euro-4-Diesel falsch parkt, muss zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen, wenn er umgehend bezahlt. „Das ist ein automatisiertes Verfahren, da schaut niemand in die Papiere“. Lässt der Dieselfahrer den Strafzettel liegen, sieht es anders aus: „Sobald es zum Schriftwechsel kommt, wird das Auto überprüft“, erläutert Bühler. Für Stuttgarter Dieselfahrer endet die Schonfrist am 31. März, vom 1. April an kann man auch sie belangen – so sie keine Ausnahmegenehmigung haben.