Seit Februar ist die Schonfrist für Euro-4-Diesel-Fahrer in Stuttgart vorbei. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Nun liegt eine erste Bilanz vor.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Schonfrist für Dieselfahrer mit Fahrzeugen der Euronorm 4 und schlechter ist seit Anfang des Monats vorbei. Nun liegt eine erste Bilanz vor: Die Stadt Stuttgart hat seit dem 1. Februar fünf Bußgeldbescheide an Dieselfahrer verschickt, die gegen das Fahrverbot in der Landeshauptstadt verstoßen haben. 209 Verstöße wurden festgestellt – bezahlt habe aber noch keiner. Bei 204 dieser Verstöße laufe das Verfahren noch, sagte die Pressesprecherin Jasmin Bühler: „Man muss unter anderem prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung vorlag.“

 

Überprüft wurden im ersten Monat knapp 8000 Fahrzeuge

Geprüft hat die Stadt ohnehin eine ganze Menge in den zurückliegenden 28 Tagen des kurzen Monats, nämlich 7982 Fälle. Das sind Autos, von denen 4169 im ruhenden Verkehr und 3575 im fließenden Verkehr entweder der Polizei oder den Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung aufgefallen waren.

Für Stuttgarter Dieselfahrer endet die Schonfrist am 31. März. Sie können – so sie keine Ausnahmegenehmigung haben – vom 1. April an mit einem Bußgeld belegt werden.