Kurz vor Ende der Weihnachtsferien steigt die Zahl der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung vom seit 1. Januar geltenden Fahrverbot für Diesel der Schadstoffnorm Euro 4 und schlechter deutlich an. Genehmigt wurden freilich bisher nur gut 900 Anträge.

Stuttgart - Kurz vor Ende der Weihnachtsferien steigt die Zahl der Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung vom seit 1. Januar geltenden Fahrverbot für Diesel der Schadstoffnorm Euro 4 und schlechter deutlich an. Stand Freitagvormittag sind bei der zuständigen Abteilung des Amts für öffentliche Ordnung insgesamt 4168 Anträge eingegangen. 826 davon wurden positiv beschieden, 910 mussten abgelehnt werden. Die Zahl der bisher bewilligten Ausnahmegenehmigungen liegt damit allerdings immer noch deutlich unter jenen von der Stadt geschätzten 7200 Dieselfahrern aus Stuttgart und der Region, die eigentlich ein Anrecht auf einen Freifahrtschein trotz Fahrverbots hätten.

 

Antragssteller aus der Region werden zunächst bevorzugt behandelt

Seit Jahresbeginn sind online bereits 615 Anträge eingegangen, auch die Zahl der Dieselfahrer, die persönlich bei der zuständigen Stelle in der Jägerstraße vorsprechen, steigt. Allein am Donnerstag zählte das zehnköpfige Team mehr als 100 Besucher, die entweder Anträge persönlich einreichen wollten oder Fragen zum Fahrverbot hatten. Angesichts des ab Februar fälligen Verwarnungsgelds in Höhe von 80 Euro dürfte die Zahl der Antragssteller zu Beginn kommender Woche nochmals ansteigen. Bevorzugt behandelt werden zunächst Dieselfahrer aus der Region, aber auch aus dem gesamtdeutschen Raum sowie aus dem Ausland: Für die Stuttgarter Einwohner gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April, erst dann wird auch für sie das Fahrverbot wirksam und Verstöße werden gegebenenfalls sanktioniert.

Unter der Adresse https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ können Antragssteller auf der Homepage der Landeshauptstadt weiterhin ihre Daten und erforderlichen Dokumente hochladen. Darüber hinaus können Anträge auch persönlich in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, abgegeben werden. Fragen können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden. Telefonisch ist das Team, das die Anträge bearbeitet, unter 07 11/2 16-3 21 20 zu erreichen. Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenfrei.