Die geplanten Diesel-Fahrverbote in Stuttgart werden konkreter. Nun liegt der Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan vor. Und es zeichnet sich auch ab, was Autofahrern bei Verstößen blühen wird.

Stuttgart - Die geplanten Fahrverbote in Stuttgart für Diesel-Autos der Euronorm 4 und schlechter rücken näher. Vom 27. August bis zum 28. September wird der Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan öffentlich ausgelegt, wie das Regierungspräsidium Stuttgart am Donnerstag mitteilte.

 

Der Entwurf sieht Fahrverbote für ältere Diesel-Autos vom 1. Januar 2019 vor - ganzjährig in der Umweltzone der Landeshauptstadt. Nicht enthalten im Planentwurf sind Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5. Die grün-schwarze Regierung will Mitte 2019 schauen, ob für sie Fahrbeschränkungen überhaupt noch nötig sind. Jedoch ist zur Frage der Euro-5-Diesel noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig.

Ein Verstoß gegen das Fahrverbot soll nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) 80 Euro Strafe kosten. „Die Kontrollen werden stichprobenartig durch die Polizei und das Ordnungsamt Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr erfolgen“, sagte er der „Südwest Presse“ (Donnerstag). In Hamburg, wo es auf einzelnen Strecken Fahrverbote gibt, werden bei einer Missachtung für Autofahrer 20 Euro und für Lastwagenfahrer 75 Euro fällig.

Hermann sagte, derzeit werde geprüft, wie Fahrzeuge gekennzeichnet werden können, die nicht von dem Fahrverbot betroffen sind. „Wir planen die Schaffung eines sichtbaren Zeichens, dürfen allerdings keine eigene Plakette erfinden.“ Eine einheitliche blaue Plakette für neuere Diesel müsste der Bund einführen - der will das aber nicht.

Es geht um gefährliche Stickoxide und auch um Feinstaub

Baden-Württembergs Landeshauptstadt ist wegen ihrer Verkehrsdichte und Kessellage besonders von einer hohen Schadstoffbelastung in der Luft betroffen. Dabei geht es um gefährliche Stickoxide und auch um Feinstaub. Monatelang hat die grün-schwarze Landesregierung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an der Spitze versucht, die Fahrverbote abzuwenden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwingen das Land aber zu Fahrverboten, um die Luft spürbar sauberer zu bekommen.

Zuletzt entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Verfahren, dass das Land auch die Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 schon jetzt ganz konkret in seinen Plan aufnehmen muss - ansonsten droht dem Land ein Zwangsgeld. Dagegen legte das Land Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Eine Entscheidung steht noch aus.